11.06.2020 - 5 Neuverpachtung landwirtschaftlicher städtischer...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Heidtmann von der Landgesellschaft MV stellt die Unternehmensstruktur dar. Die Landgesellschaft MV deckt viele Arbeitsbereiche ab und ist in die Verpachtung von 90.000 ha für das Land MV involviert. Das Unternehmen agiert basierend auf einem Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2000, wonach die entsprechenden Landesflächen an arbeitsintensive Betriebe vergeben werden sollen. Inzwischen findet auch beim Ministerium ein Umdenken statt und der Einfluss der Landnutzung auf das Wasser, den Boden und das Klima steht im Fokus. Eine Änderung der Kriterien ist demnach bereits sichtbar, denn neben der Arbeitsintensität steht die Gleichbehandlung von ökologisch arbeitenden und konventionellen Betrieben ebenso auf der Agenda wie die ökologische Bewirtschaftung von Bereichen in der Trinkwasserschutzzone II, der Erosionsschutz durch Begrünung von Äckerrändern, die Umsetzung von „Greening-Maßnahmen (5%), oder der Verzicht von Ackerbau auf Moorflächen (Kohlenstoffdioxid-Freisetzung).

Herr Konkol erfragte nach Kontrollorganen. Herr Heidtmann entgegnete, dass die heutigen Landwirte durch die ausgeprägten Agrarsubventionen aus Brüssel, Luftbildkontrollen u.Ä. bereits sehr gläsern sind. Zusätzliche Probenentnahmen z.B. bzgl. der Bewirtschaftung / der Stoffeinträge bei Trinkwassserschutzzonen stehen ebenfalls zur Verfügung.

 

Herr Huth stellte den ggw. aktuellen Arbeitstand der Bewertungskriterien zur Neuvergabe städtischer, landwirtschaftlicher Flächen vor und händigt den Ausschussmitgliedern eine Übersicht mit den entsprechenden Informationen des ggw. Arbeitsstandes aus. Er hebt hervor, dass die Stadtverwaltung konventionelle Landwirte keineswegs verteufeln möchte, denn die im Stadtgebiet und in den Ortsteilen agierenden Landwirte haben sich zum großen Teil sehr positiv entwickelt. Über die Hälfte der städtischen, landwirtschaftlichen Flächen werden bereits ökologisch bewirtschaftet. Neben dem Gut Klockenhagen, welches wieder zu 100% ökologisch betrieben wird, sticht auch die Agrargenossenschaft Bartelshagen I hervor, die zwar eine konventionelle Wirtschaftsweise vorweist, aber im Umweltschutz engagiert ist (z.B. ausgedehnte Blühstreifen) und bereits Umweltpreise für dieses Engagement erhielt.

Von den ca. 1.200 ha verpachteten Flächen, laufen fast alle Verträge im September 2021 aus. Ziel der Stadtverwaltung ist es die landwirtschaftlichen, städtischen Flächen neu zu vergeben. Eine Ausschreibung der Flächen wird nicht angestrebt, um etwaigen Großinvestoren (sog. „Heuschrecken“) den Flächenbesitz nicht zu erleichtern.

Herr Kreitlow erfragte welche entgegenwirkenden Maßnahmen es gäbe, um sog. „Heuschrecken“ Einhalt bieten zu können. Heidtmann führte dazu aus, dass bei den Pachtverträgen des Landes eine Klausel enthalten ist, die besagt, dass bei über 50% „Einkauf“ durch sog, „Heuschrecken“ der Entzug der Pachtfläche durch den Verpächter erfolgt.

 

Frau Prange verwies auf das Greifswalder Modell „Unser Land schafft Wandel“ und verteilte die entsprechenden Kriterien und Punkteorientierung. Herr Huth unterstrich in diesem Zusammenhang, dass die Gewichtung der Kriterien in der Bewertungsmatrix der Stadtverwaltung ggw. noch nicht vorhanden ist, diese aber im Laufe der Zusammenarbeit folgen wird.

Herr Heidtmann ergänzte, dass die Hansestadt Greifswald letztendlich nicht anhand der neuen Bewertungskriterien die Flächen verpachtete, da bei zu vielen Verpächtern (Stadt, Land Kirche etc.) zusätzlich zu viele Kriterien zu einer unterschiedlichen Gewichtung führten, die schlussendlich keine vernünftige / zufriedenstellende Pachtmöglichkeit offerierte.

 

Frau Buchin erinnerte an die ggw. Situation einer fehlenden Schlachtmöglichkeit für Bio-Schweine in der Region. Hierzu wurde dem Gast, Herrn Schneider vom Gut Klockenhagen, das Wort erteilt. Er verdeutlichte, dass für Bio-Rinder eine Schlachtmöglichkeit in Teterow besteht und eine 1 ½-stündige Fahrt der Tiere bis dorthin noch zu vertreten sei. Bei den Bio-Schweinen sieht das anders aus. Eine Schlachtung der Bio-Schweine ist in Teterow nicht möglich. Um die Bio-Schweine jedoch artgerecht und tierschutzgerecht schlachten zu lassen, müsste sich in weiterer Umgebung eine Schlachtmöglichkeit auftun. Ergänzend hierzu informierte Herr Heidtmann, dass im Ministerium ggw. eine Standortsuche entlang der Autobahn A 19 untersucht wird.

 

Herr Huth deutete an, dass die Stadtverwaltung zur nächsten Ausschusssitzung (24.Spetember) einen detaillierteren Arbeitsstand vorweisen kann.