25.02.2020 - 9 Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A, G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 25.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Laura Scheller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung oder einer gesonderten Hebesatzung. Die Gemeinde Ahrenshagen-Daskow übt ihr Hebesatzrecht über die jährliche Festsetzung in der Haushaltssatzung aus.
In der Festlegung des Hebesatzes ist die Gemeinde grundsätzlich frei. Im Fall der Gewerbesteuer ist jedoch rechtlich vorgeschrieben, dass der Hebesatz mindestens 200 % zu betragen hat.
Bei den Grundsteuern A und B gibt es solche unmittelbar rechtlich normierte Mindesthöhe nicht.
Gleichwohl gibt es indirekte Untergrenzen für die Hebesatzhöhe. So ergibt sich aus der haushaltsrechtlichen Pflicht zum Haushaltsausgleich, steigende Kosten durch höhere Einnahmen zu decken.
§ 44 Kommunalverfassung M-V bestimmt die Reihenfolge der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen aus Entgelten für die erbrachten Leistungen und im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen.
Die Erträge aus den Steuern und ähnlichen Abgaben sind gegenüber dem Vorjahr um 110.200 € gesunken. Insgesamt zahlten im Jahr 2018 von 168 Gewerbebetrieben lediglich 54 Unternehmen Gewerbesteuern. Neben der vorherrschenden landwirtschaftlichen Produktion gibt es in der Gemeinde einige kleine Handwerks-, Handels- und sonstige Gewerbebetriebe.
Während die Grundsteuereinnahmen vergleichsweise stabil sind, können die an die Ertragskraft der Gewerbebetriebe anknüpfenden Gewerbesteuereinnahmen von Jahr zu Jahr stark variieren.
Letztmalig erfolgte zum 01.01.2018 eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A sowie die Gewerbesteuer. Die Hebesätze für die Gemeinden liegen unter dem Landesdurchschnitt.
Frau Scheller betont ausdrücklich, dass sich die steuerkraftabhängigen Schlüsselzuweisungen nicht nach der tatsächlichen Steuerkraft, sondern an der fiktiven Steuerkraft bemessen, die sich bei der Anwendung des landesdurchschnittlich gewichteten Hebesatztes ergibt.
Es wird nach Prüfung durch die Verwaltung auf die Notwendigkeit der Anhebung der Hebesätze hingewiesen, um die rechtlichen Vorschriften der Kommunalverfassung und Gemeindehaushaltsverordnung einzuhalten.
Nach eingehender Diskussion und Kenntnisnahme der Hinweise von Seiten der Verwaltung entschließt sich die Gemeindevertretung, der Empfehlung des Finanzausschusses vom 06.02.2020 zu folgen und in diesem Jahr die Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer n i c h t anzuheben.
Beschluss
Beschluss-Nr. AD/BV/FA-20/059
Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer mit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2020
Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow rückwirkend zum 01.01.2020 wie folgt:
| Bisher v.H. | Erhöht v.H. | Nunmehr v.H. |
1.Grundsteuer A | 307 | 16 | 323 |
2. Grundsteuer B | 340 | 87 | 427 |
3. Gewerbesteuer | 325 | 56 | 381 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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