13.02.2020 - 7 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wegner ergänzt, dass sich die Fälligkeiten für die Abschlagszahlungen der  Schmutzwassergebühren analog zu den Trinkwassergebühren von 4 auf 5 Abschläge verändert haben. Weitere Fragen werden nicht gestellt.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. AD/BV/EA-20/060

 

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasser-beseitigung der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow (Schmutzwassergebührensatzung)

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) und den §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG M-V) sowie § 23 Abs. 1 der Entwässerungssatzung der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow vom 2. Juli 2008, zuletzt geändert durch Satzung vom 28. Oktober 2015, wird nach Beschluss durch die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow vom 25. Februar 2020 nachfolgende 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow - Schmutzwassergebührensatzung - beschlossen:

 

Artikel 1

 

Änderung der Satzung

 

§ 6 (Heranziehung und Fälligkeit), Abs . 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

(2) Für die Benutzungsgebühren A, B und C, mit Ausnahme der Gebühr nach § 2 Abs. 7, werden Vorauszahlungen erhoben. Der Erhebungszeitraum für die Gebühren ist dem jährlichen Abrechnungs-zeitraum für Trinkwasser gleichgesetzt.

Auf die nach Ablauf des Erhebungszeitraumes endgültig abzurechnende Gebühr sind alle zwei Monate Abschlagszahlungen für die laufenden Jahre zu leisten. Sie werden durch Bescheid festgesetzt und sind so lange zu zahlen, bis ein neuer Bescheid erteilt wird.

 

Artikel 2

 

Inkrafttreten

 

Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasser- beseitigung in der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow - Schmutzwassergebührensatzung - tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ahrenshagen-Daskow,           

 

 

Sandra Schröder-Köhler

Bürgermeisterin

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 4

davon anwesend: 3

Ja-Stimmen: 3   Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

Gesetzliche Anzahl der (nicht stimmberechtigen) sachkundigen Einwohner: 3

davon anwesend: 3

Ja-Stimmen: 3   Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

Herr Oehlckers verlässt die Sitzung um 19:19 Uhr.

Herr Wegner eröffnet um 19:20 Uhr den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

 

 

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