28.11.2019 - 7 Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B un...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Waack informierte, dass der TOP „Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer“ bereits 2018 auf der Tagesordnung stand, aber abgelehnt wurde.

Auf Empfehlung der Rechts- und Kommunalaufsicht sind diese Steuern auf Durchschnittsniveau des Landes anzuheben. Eventuelle Kreditgenehmigungen können nicht gewährt werden, wenn die Hebe-sätze unter dem Landesdurchschnitt M-V liegen. In Anbetracht auf zukünftige Investitionen muss dies berücksichtigt werden.

Frau Waack erläuterte den Einfluss der Hebesätze auf die Abführung der Kreisumlage und die Schlüsselzuweisung nach FAG.

Das Land nimmt für die Berechnung nicht die tatsächlichen Steuereinnahmen, sondern nivelliert diese mit den gewogenen Durchschnittshebesätzen der Gemeinden des Landes M-V. Auf dieser Grundlage errechnet sich die Steuerkraft, die Ribnitz-Damgarten erzielen könnte aber tatsächlich nicht hat. Durch diese Vorgehensweise entsteht ein Nachteil für alle Kommunen, die unter den Hebesätzen des Landesdurchschnitts liegen. Mit einer Erhöhung bzw. schrittweisen Erhöhung kann dieser ausgeglichen werden.

Herr Huth betonte, dass die Erhöhung der Grundsteuer B jeden Einzelnen trifft. Die Beträge sind pro Kopf nicht sehr hoch, aber es kommen höhere Belastungen auf die Einwohner zu.

Weiterhin gab Herr Huth zu bedenken, dass es nicht richtig ist, die Gewerbesteuer zu erhöhen. Für Unternehmen sollte die Stadt Ribnitz-Damgarten attraktiv bleiben, um sich hier anzusiedeln oder bestehende Firmen zu unterstützen.

Frau Behm stimmte dem zu und betonte, dass es zu früh ist, die Grundsteuer B anzufassen, solange das Gesetz nicht auf den Weg gebracht wurde.

Herr Schneider und Herr Schmidt vertraten ebenfalls die Meinung, Ribnitz-Damgarten muss attraktiv für Zuziehende bleiben.

 

Die Mitglieder des Finanzausschusses waren sich einig, dass die Landespolitik mit der Berechnung der Kreisumlage und Schlüsselzuweisung den Kommunen schadet.

 

 

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Beschluss

Der Finanzausschuss stimmt der Beschlussvorlage NICHT zu und empfiehlt diese NICHT der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-19/057

 

Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer mit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2020

 

Die Stadtvertretung beschließt, mit der Haushaltssatzung 2020 die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer auf mindestens den Landesdurchschnitt M-V zu erhöhen.

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen

6

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=10192&selfaction=print