26.11.2019 - 11 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

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Wortprotokoll

Herr Widuckel erläutert die Inhalte der Beschlussvorlage. Herr Eggersmann berichtete über die Besorgnisse der Anwohner betr. einer möglichen Bebauung mit mehrgeschossigen Wohnhäusern. Herr Körner erläuterte den geplanten städtebaulichen Ansatz. Danach sollte die prägende Bebauung des Umfeldes aufgenommen werden, um den dörflichen Charakter zu erhalten. Eine Mehrgeschossigkeit ist insofern nicht geplant, eine Bebauung mit 1 ½ geschossigen Reihenhäusern wäre beispielsweise aber denkbar.

 

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Beschluss

Beschluss:

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/046

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 100 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich der Pütnitzer Straße“, OT Pütnitz, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 84/1 tlw., 101/1, 101/2, 102, 103 und 104 der Flur 2 Gemarkung Pütnitz wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 b BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Norden durch landwirtschaftliche Nutzflächen
  • im Osten durch das Wohngrundstück „Pütnitzer Straße 9“ sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Süden durch die Pütnitzer Straße einschl. des Bebauungsplangebietes Nr. 17, „Wohngebiet Pütnitz“ (Am Gutspark)
  • im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen

 

  1. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
  • Abbruch des vorhandenen Gebäudebestandes
  • Entwicklung eines reinen Wohngebietes
  • Sicherung der Erschließung
  • Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Gemäß § 13 b BauGB können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB einbezogen werden. Gem. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:
  • dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=10178&selfaction=print