03.02.2026 - 5 Beschluss über den Umgang mit dem "Bau-Turbo"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bau- und Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 03.02.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Widuckel und Herr Werth stellten die Beschlussvorlage vor.
Herr Steinke und Herr Nossenheim hinterfragten das Prozedere der Beschlussfassung durch den Hauptausschuss, wobei sie die fehlende Einbeziehung des Bau- und Wirtschaftsausschusses bemängelten. Herr Werth stellte daraufhin nochmal den möglichen Ablauf der Entscheidungen unter Bezug auf die 3-Monatsfrist dar. Eine Einbeziehung oder auch Übertragung auf den Bau- und Wirtschaftsausschuss sah Herr Körner aufgrund der wenigen jährlichen Sitzungstermine als problematisch an.
Im Ergebnis der Diskussion wurde ein Verfahrensablauf gefunden, welcher die Einbeziehung des Bau- und Wirtschaftsausschusses in die Entscheidung gewährleistet. Es wurde sich auf folgenden Zusatz in der Beschlussvorlage Pkt. 3 verständigt.
„Die Mitglieder des Bau- und Wirtschaftsausschusses sind bei der Vorbereitung der Entscheidungen einzubeziehen.“
Künftig würden die Ausschussmitglieder dann Kenntnis über die Beschlussvorlagen betr. § 36a BauGB erhalten, welche dem Hauptausschuss vorgelegt werden. Für die Ausschussmitglieder besteht dann die Möglichkeit interner Abstimmungen, auch innerhalb der Fraktionen, über eine Kontaktaufnahme mit den Mitgliedern des Hauptausschusses oder auch der Verwaltung.
Beschluss
Beschluss:
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Stadt Ribnitz-Damgarten strebt eine schnelle Umsetzung der neuen rechtlichen Möglichkeiten im Zuge der aktuellen Novelle des Baugesetzbuches („Bau-Turbo“) durch das am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung an.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Erarbeitung von geeigneten städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Stadt Ribnitz-Damgarten zur Nutzung des „Bau-Turbo“ - insbesondere in Bezug auf die §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3 a und 3 b, 36, 36 a und 246 e Baugesetzbuch - möglich ist. Diese sind dem Bau- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Hauptausschuss zur Beratung und der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Die Entscheidung über die gemeindliche Zustimmung zu Bauanträgen im Rahmen des „Bau-Turbo“ gem. § 36 a BauGB wird dem Hauptausschuss übertragen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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