02.07.2025 - 9 1. Berichtigung der 3. Neubekanntmachung des Fl...

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Wortprotokoll

 

Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, führt aus, dass es sich hier um eine redaktionelle Anpassung handelt. Es geht um drei Bebauungspläne, die nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen werden müssen.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-25/131

 

1. Berichtigung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

  1. Die 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Wege der 1. Berichtigung an die Festsetzungen folgender in Kraft getretener Bebauungspläne angepasst:

 

  • Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe V“, im Verfahren nach § 13 b BauGB
  • Bebauungsplanes Nr. 103 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Sanitzer Straße / Rostocker Landweg“, im Verfahren nach § 13 b BauGB
  • Einfacher Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der 1. Berichtigung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt 1. Berichtigung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

20

Ja- Stimmen

20

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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