02.07.2025 - 11 Verbot gendergerechter Sprache in öffentlichen ...

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Wortprotokoll

 

Herr Stadtvertreter Giese, Vorsitzender der AfD Fraktion, verweist einleitend darauf, dass der Rat für deutsche Rechtschreibung 2023 rechtliche Festlegungen zum Thema Gendern getroffen hat, die insbesondere für Schulen und die öffentliche Verwaltung bindend sind. Die AfD beabsichtigt mit ihrem Antrag, Rechtssicherheit im Umgang mit der deutschen Rechtsschreibung im Rahmen des Verwaltungshandelns zu gewährleisten. Anschließend verliest er den Antrag der AfD und bittet die Mitglieder der Stadtvertretung, dem Antrag zuzustimmen und damit ein Zeichen für sprachliche Einfachheit, Bürgernähe und pragmatische Verwaltungsarbeit zu setzen.

 

Herr Bürgermeister Huth führt aus, dass die Weiterentwicklung von Sprache ein organischer Prozess und somit Verboten und Geboten nicht zugänglich ist. Er verweist darauf, dass die Art und Weise der Gestaltung der Schriftsätze der Stadtverwaltung der Organisationshoheit des Bürgermeisters unterliegt und er in dieser Funktion die Entscheidung bezüglich der Anwendung der gendergerechter Sprache seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überlässt. Er macht deutlich, dass er bei einer heutigen Beschlussfassung aufgrund der Unzuständigkeit der Stadtvertretung gemäß Kommunalverfassung Widerspruch einlegen müsste.

 

 

 

Frau Stadtvertreterin Schmidt wünscht sich von der AfD-Fraktion, statt eines solchen Antrags  besser Anträge zur Abstimmung zu bringen, die die Stadtentwicklung vorantreiben. Sie macht Herrn Stadtvertreter Giese als Fraktionsvorsitzenden der AfD darauf aufmerksam, dass er selbst in einer gestrigen Veröffentlichung auf social Media Kanälen gendergerechte Sprache angewendet hat. Sie verweist darauf, dass selbst der Duden die Verwendung maskuliner Personenbezeichnungen kritisch sieht, da sie teilweise sprachlich nicht eindeutig ist. Abschließend äußert sie, dass sie dem Antrag aufgrund der Gleichberechtigung aller Geschlechter nicht zustimmen wird.

 

Herr Stadtvertreter Steinke spricht sich gegen ein Verbot der Anwendung gendergerechter Sprache aus. Innerhalb der Verwaltung sollte die Entscheidung individuell getroffen werden. Wichtig ist die Gewährleistung eines respektvollen Umgangs miteinander.

 

Frau Stadtvertreterin Dr. Petersen verweist darauf, dass das Grundgesetz von staatlichen Stellen verlangt, ihre Aufgaben diskriminierungsfrei wahrzunehmen. Dazu gehört auch die Anwendung der Sprache. Es geht um Sichtbarmachung und Gleichberechtigung.

 

Verbote sind nicht überdies angebracht und werden die Entwicklung auch nicht aufhalten. Der gesellschaftliche Wandel hat sich immer in der Sprache niedergeschlagen und wird es auch zukünftig tun.

 

Herr Stadtpräsident Gohs fordert zur Abstimmung über den Antrag auf.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt: 

 

die verbindliche Festlegung eines Gebots der geschlechtsneutralen Amtssprache in ihrer traditionellen grammatikalischen Form für alle offiziellen Dokumente, Internetauftritte, Pressemitteilungen sowie sonstigen öffentlichen Kommunikationsmittel der Stadt Ribnitz-Damgarten.

 

Maßnahmen

1. Verpflichtung aller städtischen Einrichtungen, in offiziellen Texten die grammatikalisch korrekte Standardsprache (z. B. generisches Maskulinum oder neutrale Pluralformen) zu verwenden. 

2. Streichung gendergerechter Sonderzeichen und Doppelnennungen aus bestehenden Dokumenten, Websites und Leitfäden. 

3. Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Einhaltung der einheitlichen Sprachregelungen. 

4. Überprüfung aller öffentlichen Inhalte bis zum 31.12.2025 und Anpassung an die Richtlinie.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

20

Ja- Stimmen

6

Nein- Stimmen

12

Enthaltungen

2

 

Der Antrag wird somit mehrheitlich abgelehnt.

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Anlagen zur Vorlage