12.09.2024 - 15 Berichtspflicht über den Stand der Haushaltsaus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
1. Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 12.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Kay Gränitz
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Gränitz informiert, dass gem. § 20 GemHVO-Doppik M-V zum 30.06. eines Jahres über den Stand der Haushaltsführung zu unterrichten ist.
Die Ein- und Auszahlungen werden saldiert. Daraus wird das Ergebnis ermittelt. Zum 30.06.2024 hatten wir ein Ergebnis von -4.171.314,07 Euro und zum 21.08.2024
-3.526.602,09 Euro.
Anhand von Beispielen wie das Projekt Pütnitz und SchulCampus Berliner Straße erklärt Herr Gränitz die entsprechenden Buchungen und Ergebnisse.
Frau Waack merkt an, dass solche großen Projekte schwer zu planen seien. (Abrechnung Fördermittel usw.) und es dadurch zu Abweichungen kommen kann.
Herr Kasch fragt, ob durch das Controlling jetzt schon Besonderheiten erkennbar sind.
Herr Gränitz informiert, dass einige Baumaßnahmen nicht so weit vorangeschritten sind, wie geplant. Dann können schon Unterschiede zwischen Plan und IST entstehen.
Herr Gränitz teilt weiterhin mit, dass Tagesgeldkonten eingerichtet wurden. Die größeren Bauvorhaben wie z.B. der SchulCampus Berliner Straße, die Bahnhofstraße und auch „Bauvorhaben NORMA“ sind abgesichert. Das tägliche Geschäft wird über 3 Geschäftskonten abgewickelt
Beschluss
Informationsvorlage Nr. RDG/IV/FA-24/026
Berichtspflicht über den Stand der Haushaltsausführung nach § 20 GemHVO-Doppik
Gemäß § 20 GemHVO-Doppik M-V hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
In der Informationsvorlage wird der Finanzhaushalt mit den Angaben per 30.06.2024 und 21.08.2024 vorgelegt (Anlage).
Das Finanzergebnis stellt die Zahlungsvorgänge und den aktuellen Bankbestand dar. Im Unterschied zum Ergebnishaushalt enthält der Finanzhaushalt keine Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Zusätzlich sind investive Zahlungsvorgänge und Tilgungsleistungen abgebildet.
Die Salden der Ein- und Auszahlungen entwickeln sich zum Stichtag wie folgt:
Finanzergebnis per 30.06.2024: - 4.171.314,07 Euro
Finanzergebnis per 21.08.2024: - 3.526.602,09 Euro