17.07.2024 - 13 2. Änderung der 3. Neufassung der Geschäftsordn...

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Wortprotokoll

 

Frau Stadtvertreterin Wippermann beantragt im Namen der Fraktion WGS, in der Geschäftsordnung zu regeln, dass als Verfahren für das Zuteilungs- und Benennungsverfahren nicht das Verfahren nach d‘ Hondt, sondern das Haare-Niemeyer-Verfahren Anwendung findet. Dadurch haben kleinere Fraktionen und Zählgemeinschaften eher eine Chance, Ausschusssitze zu erhalten.

 

Herr Bürgermeister Huth verweist darauf, dass der Städte- und Gemeindetag die Anwendung des Verfahrens nach d‘Hondt empfiehlt, insbesondere wegen der einfacheren Verteilung der Sitze an sachkundige Einwohner:innen.

 

Herr Stadtpräsident Gohs lässt zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion WGS abstimmen.

 

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage „2. Änderung der 3. Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung beschließt folgende 2. Änderung der 3. Neufassung der Geschäfts-ordnung der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten:

 

Artikel I

 

§ 17 (Wahlen/Abberufungen) wird wie folgt neu gefasst:

 

Wahlen/Zuteilungs- und Benennungsverfahren

 

(1) Wahlen sind nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Kommunalverfassung durchzuführen.

 

(2) Zur Durchführung geheimer Wahlen werden jeweils drei Stimmzähler bestimmt.

 

(3) Für Stimmzettel sind gleiche Zettel zu verwenden.

 

(4) Beim Zuteilungs- und Benennungsverfahren werden die Anzahl der Mitglieder der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft jeweils mit der Anzahl der zu besetzenden Sitze multipliziert und durch die Anzahl aller Mitglieder in Fraktionen und Zählgemeinschaften dividiert. Bei gleichen Zahlen entscheidet das Los. Die Sitze der sachkundigen Einwohner werden zuerst verteilt. Jede Fraktion und Zählgemeinschaft erhalten dabei so viel Lose, wie sie Vorkommazahlen erzielt haben.

 

Es ist zulässig, dass Fraktionen und Zählgemeinschaft untereinander ihre Sitze für sachkundige Einwohner gegen Sitze für Gemeindevertreter tauschen und umgekehrt. Dafür ist eine Erklärung von beiden Tauschpartnern an den Vorsitzenden zu richten.

 

(5) Die Losverfahren werden von der Stadtpräsidentin bzw. dem Stadtpräsidenten durchgeführt. Dies geschieht in öffentlicher Sitzung. Danach teilt die Stadtpräsidentin bzw. der Stadtpräsident den Fraktionen und Zählgemeinschaften mit, wie viele Sitzen und in welcher Zusammensetzung sie die Gremien zu besetzen haben. Die Fraktionen und Zählgemeinschaften erklären darauf innerhalb von zwei Wochen gegenüber der Stadtpräsidentin bzw. dem Stadtpräsidenten, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen.

 

(6) Die Fraktion- und Zählgemeinschaften haben jede personelle Veränderung innerhalb von einer Woche der Stadtpräsidentin bzw. dem Stadtpräsidenten mitzuteilen.

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

24

Ja- Stimmen

9

Nein- Stimmen

15

Enthaltungen

0

 

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Beschluss

Beschluss:

 

2. Änderung der 3. Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung beschließt folgende 2. Änderung der 3. Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten:

 

Artikel I

 

§ 17 (Wahlen/Abberufungen) wird wie folgt neu gefasst:

 

Wahlen/Zuteilungs- und Benennungsverfahren

 

(1) Wahlen sind nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Kommunalverfassung durchzuführen.

 

(2) Zur Durchführung geheimer Wahlen werden jeweils drei Stimmzähler bestimmt.

 

(3) Für Stimmzettel sind gleiche Zettel zu verwenden.

 

(4) Beim Zuteilungs- und Benennungsverfahren wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Mitgliederanzahl der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Die Sitze der sachkundigen Einwohner werden zuerst verteilt. Es ist zulässig, dass Fraktionen und Zählgemeinschaft untereinander ihre Sitze für sachkundige Einwohner gegen Sitze für Gemeindevertreter tauschen und umgekehrt. Dafür ist eine Erklärung von beiden Tauschpartnern an den Vorsitzenden zu richten.

 

(5) Die Losverfahren werden von der Stadtpräsidentin bzw. dem Stadtpräsidenten durchgeführt. Dies geschieht in öffentlicher Sitzung. Danach teilt die Stadtpräsidentin bzw. der Stadtpräsident den Fraktionen und Zählgemeinschaften mit, wie viele Sitze und in welcher Zusammensetzung sie die Gremien zu besetzen haben. Die Fraktionen und Zählgemeinschaften erklären darauf innerhalb von zwei Wochen gegenüber der Stadtpräsidentin bzw. dem Stadtpräsidenten, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen.

 

(6) Die Fraktion- und Zählgemeinschaften haben jede personelle Veränderung innerhalb von einer Woche der Stadtpräsidentin bzw. dem Stadtpräsidenten mitzuteilen.

 

Artikel II

 

Die Änderung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.

 

Ribnitz-Damgarten,

 

 

Stadtpräsident

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

24

Ja- Stimmen

14

Nein- Stimmen

9

Enthaltungen

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1011104&selfaction=print