24.04.2024 - 9 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 11...

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Wortprotokoll

 

Herr Stadtvertreter Schneider nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Herr Stadtvertreter Giese stellt an dieser Stelle das Ergebnis einer Umfrage der Landwirtschaftskammer aus 2023 vor. 60 % der Befragten sprachen sich gegen eine Nutzung von landwirtschaftlich genutzten und brach liegenden Grünflächen für die Gewinnung erneuerbarer Energien aus. Zunächst sollten Parkflächen, Dächer u. ä. genutzt werden. Ein Solarpark kann nicht rückgängig gemacht werden.

 

Herr Bürgermeister Huth weist darauf hin, dass den Ausführungen von Herr Giese Rechnung getragen wird, indem nur durch das Land privilegierte Flächen für die Gewinnung von Solarenergie genutzt werden. Die Bodenpunkte sind niedrig und die Flächen auf 5.000 ha begrenzt.

 

Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, erklärt auf Anfrage von Frau Stadtvertreterin Wippermann, dass eine Heckenbepflanzung, aber keine Aufforstung vorgesehen ist. Mit dem heutigen Satzungsbeschluss wird die formelle Planreife hergestellt, vor der Umsetzung sind weitere baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und privatrechtliche Regelungen zu treffen, was noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

 

Herr Stadtvertreter Kreitlow verweist auf Diskussionen im Ortsbeirat Klockenhagen, in denen klargestellt wurde, dass der Bodenwert auf diesen Flächen so niedrig ist, dass die Errichtung von Solaranlagen sinnvoll ist.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-23/755/01

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 112 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund“, OT Borg

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 112 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund“, OT Borg durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 16. April 2024 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 112 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund“, OT Borg bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 27. März 2024 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 16. April 2024 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 112 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund“, OT Borg ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 112 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund“, OT Borg in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

21

Ja- Stimmen

17

Nein- Stimmen

4

Enthaltungen

0

 

Herr Stadtvertreter Schneider nimmt aufgrund § 24 (Mitwirkungsverbot) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1010708&selfaction=print