11.04.2024 - 4 Ausübung des Wahrechtes zur Erstellung von jähr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gränitz erläutert den Sachverhalt zum Wahlrecht, einen Gesamtabschluss oder einen Beteiligungsbericht entsprechend § 73 Abs. 3 KV M-V zu erstellen.

Hierzu ist eine verbindliche Entscheidung zur Ausübung des Wahlrechts mit Beschlussfassung der Gemeindevertretung zu treffen.

Der jährliche Beteiligungsbericht wird favorisiert, da er sehr übersichtlich ist und die Arbeit der Verwaltung erleichtert. Ein Konzernabschluss wäre mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden.

Herr Kasch betont ebenfalls, dass ein Konzernabschluss umfangreicher wäre und schwer zu lesen ist, gerade für die Stadtvertreter. Ein Beteiligungsbericht ist viel übersichtlicher.

Deshalb stimmt er ebenfalls dem Vorschlag zu.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Finanzausschuss stimmt der Beschlussvorlage zu und schlägt diese der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vor.

 

Beschlussvorlage Nr. RDG/BV/FA-24/789

Ausübung des Wahrechtes zur Erstellung von jährlichen Beteiligungsberichten als Alternative zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 61 KV M-V

 

Die Stadtvertretung beschließt in Ausübung ihres Wahlrechtes die Erstellung von jährlichen Beteiligungsberichten als Alternative zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach
§ 61 KV M-V.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

7

Ja- Stimmen

7

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage