06.03.2024 - 7 Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Komm bemängelt die Formulierung in der Ostsee-Zeitung zur Sitzungsankündigung der Gemeindevertretung Schlemmin. Es entstand der Eindruck, dass die Anhebung der Hebesätze beschlossen wird. Das löste sogleich erboste Anrufe aus der Bevölkerung aus.

 

Die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer mit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2024 wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 20.02.2024 erörtert und der Gemeindevertretung eine Ablehnung des Beschlusses empfohlen.

 

Herr Zahn fragt an, ob der Gemeinde Zuweisungen verlorengehen, wenn sie die Hebesätze nicht anhebt.

Dies wird durch Frau Scheller für dieses Jahr verneint.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-24/083

 

Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer mit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2024

 

Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Schlemmin zum 01.01.2024 wie folgt:

 

 

Bisher v.H.

Erhöht v.H.

Nunmehr v.H.

1. Grundsteuer B

406

32

    438

2. Gewerbesteuer

359

                31

                 390 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder

7

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

6

Ja- Stimmen

0

Nein- Stimmen

6

Enthaltungen

0