06.03.2024 - 7 Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Schlemmin
- Datum:
- Mi., 06.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Laura Scheller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Komm bemängelt die Formulierung in der Ostsee-Zeitung zur Sitzungsankündigung der Gemeindevertretung Schlemmin. Es entstand der Eindruck, dass die Anhebung der Hebesätze beschlossen wird. Das löste sogleich erboste Anrufe aus der Bevölkerung aus.
Die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer mit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2024 wurde in der Sitzung des Finanzausschusses am 20.02.2024 erörtert und der Gemeindevertretung eine Ablehnung des Beschlusses empfohlen.
Herr Zahn fragt an, ob der Gemeinde Zuweisungen verlorengehen, wenn sie die Hebesätze nicht anhebt.
Dies wird durch Frau Scheller für dieses Jahr verneint.
Beschluss
Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-24/083
Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer mit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2024
Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Schlemmin zum 01.01.2024 wie folgt:
|
Bisher v.H. |
Erhöht v.H. |
Nunmehr v.H. |
1. Grundsteuer B |
406 |
32 |
438 |
2. Gewerbesteuer |
359 |
31 |
390 |