21.11.2023 - 4 3. Neufassung der Satzung über die Erhebung ein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 21.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bildung, Tourismus und Kultur
- Bearbeiter:
- Janine Bittner
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Lohrmann stellt die Beschlussvorlage anhand der beigefügten Präsentation kurz vor. Die anhaltend hohe Inflation, steigende Material- und Personalkosten für Erhalt und Durchführung von touristischen Veranstaltungen und Einrichtungen erfordern eine Erhöhung der Kurabgabe in Ribnitz-Damgarten. In den umliegenden Orten liegt die Kurabgabe im Durchschnitt bei 2,30 € pro Tag. Seit der Einführung der Kurabgabe in der Stadt Ribnitz-Damgarten im Jahr 2018 wurde keine Preisanpassung vorgenommen. Neben der Preisanpassung empfiehlt die Verwaltung eine Verlängerung der Hauptsaison mit Beginn im April und Ende im Oktober. Hintergrund ist die Frequenzsteigerung von Tages- und Übernachtungsgästen zu Ostern und während der Herbstferien im Oktober. Alle weiteren Anpassungsbedarfe basieren auf aktuellen Rechtsprechungen und Anpassungen des Kommunalabgabegesetzes.
Herr Leipold bedankt sich für die Vorstellung und informiert, dass eine Preiserhöhung aus seiner Sicht vertretbar ist. Jedoch empfiehlt Herr Leipold die Vereinfachung der Erhebungsmethode und nennt als Beispiel die Stadt Barth, wo Saisonzeiten und Ermäßigungen zugunsten eines einheitlichen Preises gestrichen wurden. Frau Lohrmann gibt zu bedenken, dass zunächst geprüft werden sollte, ob die auf Basis der vorliegenden Beschlussvorlage kalkulierten Einnahmen auch mit dem von Herrn Leipold vorgeschlagenen Ansatz erreicht werden können. Herr Leipold wünscht eine Prüfung der Einnahmen unter Berücksichtigung seines Vorschlages. Herr Nehm ist dem Vorschlag von Herrn Leipold ebenfalls positiv gestimmt. Herr Leipold ergänzt, dass die Kinderbefreiung auf 18 Jahre angehoben werden könnte. Frau Lohrmann merkt ergänzend an, dass der Wegfall der Ermäßigungen und eine durchgehende Saisonzeit bei Schülern, Studenten und Azubis zu einer noch deutlicheren Preiserhöhung führen wird. Nach Auffassung von Herrn Brandenburg wird die Kurabgabe von den Gästen hingenommen, sodass er keine Bedenken gegenüber des einheitlichen Preises hat. Frau Lohrmann berichtet, dass im Vorfeld auch verwaltungsintern bereits über eine Vereinfachung der Erhebung, orientiert an der Stadt Barth, nachgedacht wurde. Die Einführung der ortsübergreifenden Gästecard und die damit verbundene Absicht in Zukunft eine einheitliche Erhebungsgrundlage für die gesamte Region Fischland-Darß-Zingst inklusive kostenlosem ÖPNV zu erreichen, hat die Verwaltung jedoch dazu bewogen, bei der in der Region bisher üblichen Erhebungsstruktur zu bleiben und deren Fortsetzung zu empfehlen. Herr Leipold ergänzt, dass Ermäßigungen durch Vorzeigen einer Kurkarte von Städteurlaubern anders wahrgenommen werden als von Urlaubern in den umliegenden Orten und man nach seiner Einschätzung nicht davon ausgehen könne, dass in absehbarer Zeit eine einheitliche Kurabgabe für die Region erreicht wird. Frau Petersen gibt zu bedenken, dass die Ermäßigung für Schüler, Studenten und Azubis zum Pangea Festival ein großer Faktor ist. Nach Wahrnehmung von Frau Kurze ist die Höhe der Kurabgabe den Gästen nicht gleichgültig. Ebenfalls möchte Frau Kurze erfahren wie die Berechnung der Tagesgäste erfolgt. Frau Lohrmann erklärt, dass Tagesgäste den gleichen Tarif zahlen wie Übernachtungsgäste. Laut dem Kommunalabgabengesetz muss die Kommune Tagesgästen die Möglichkeit bieten eine Tageskurkarte zu erwerben. In Ribnitz-Damgarten besteht die Möglichkeit zum Erwerb einer Tageskurkarte in der Tourist-Information auf dem Markt, am Automaten an der Bodden-Therme und im Informationszentrum Wald & Moor in Neuheide. Herr Leipold bedankt sich für die Informationen.
Nach Abstimmung wird die Beschlussvorlage zurück an die Verwaltung verwiesen. Die Empfehlung des Ausschusses an die Verwaltung lautet: die Einführung einer einheitlichen Saisonzeit mit einem einheitlichen Tarif für alle Personen über 18 Jahre, die Befreiung von Kindern bis 18 Jahre und die Befreiung von Schwerbehinderten ab 80 %, sowie deren Begleitpersonen. Die Umsetzung aller übrigen vorgelegten Satzungs-Anpassungen wurde von den Ausschussmitgliedern ausdrücklich empfohlen.
Anlagen zur Vorlage
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