19.04.2023 - 12 2. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Stadtpräsident Westendorf erläutert einleitend, dass die Kurkarte mit dem Zusammenschluss der Gemeinden von Fischland-Darß-Zingst, der Städte Barth und Ribnitz-Damgarten und der Gemeinde Graal-Müritz als eine Urlaubsregion und der gegenseitigen Anerkennung der Gästekarten jetzt als „Gästekarte“ zum Einsatz kommt und die Bezeichnung in der Entgeltordnung deshalb entsprechend angepasst wurde. Der Begriff Kurabgabe kommt dagegen weiterhin zur Anwendung.

 

Er führt des Weiteren aus, dass die neuen Entgelte mit den Tourismusgemeinden Dierhagen und Graal-Müritz abgestimmt und vereinheitlicht worden sind. Die zuständigen Fachausschüsse empfehlen einstimmig die Beschlussfassung.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-16/348/02

 

2. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung stadteigener Räume und Anlagen, die Ausleihe von Gegenständen und die Teilnahme an Führungen und Lehrgängen

 

Auf Grundlage des § 1 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 19. April 2023 für das Gebiet der Stadt Ribnitz-Damgarten die 2. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung stadteigener Räume und Anlagen, die Ausleihe von Gegenständen und die Teilnahme an Führungen und Lehrgängen erlassen:

 

Artikel I

 

Die Anlage 2 - Entgelttabelle - Nr. 4.1 wird wie folgt neu gefasst:

 

4.1  Stadtforst 

 Geführte Wanderungen 

 

  Gruppen bis 12 Pers. 110,00 € zzgl. Kurabgabe

  Gruppen ab 13 Pers., pro Peron     8,00 € zzgl. Kurabgabe

  

  Einzelpersonen

  Erwachsene    10,00 € mit Gästekarte

  Erwachsene    11,50 € ohne Gästekarte

  Kinder ab 7 bis 16 Jahre     5,00 €

  Kinder 0 bis 6 Jahre     frei

  Schüler Amt RDG     2,50 €

  Begleitpersonal     4,00 €

  Schüler extern     3,50 €

  Begleitpersonal extern     5,00 €

  Zuschläge

  Wochenend- und Feier-

  tagszuschlag   30,00 €   für Gruppen

 

Artikel II

 

Die 2. Änderung der Entgeltordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ribnitz-Damgarten,

 

 

Huth

Bürgermeister

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

23

Ja- Stimmen

20

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

3