04.04.2023 - 4 2. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Waack erläutert die Änderung der Entgeltordnung. Es werden vorerst nur die geführten Wanderungen im Stadtforst angepasst (4.1), die in der Entgeltordnung unter 4. Führungen und Lehrgänge zu finden sind.

Nach Abstimmung mit den Nachbargemeinden Ostseebad Dierhagen und Ostseeheilbad Graal-Müritz wurde für den Gast eine einheitliche Preisgestaltung angestrebt und umgesetzt.

Eine Überarbeitung der Satzung insgesamt und speziell der Führungen und Lehrgänge wird noch erfolgen. Eine Neukalkulation ist dazu erforderlich.

Herr Kasch fragt, ob die Leistung UST-pflichtig sein wird nach §2b UStG.

Frau Waack informiert, dass für uns die Firma BDO Concunia GmbH alle Erträge prüft, die evtl. UST-pflichtig sind, darunter natürlich auch die Führungen.

 

Mit dem Zusammenschluss der Gemeinden (Fischland-Darß-Zingst, RDG, Barth und Graal-Müritz) als eine gemeinsame Urlaubsregion und der gegenseitigen Anerkennung der Gästekarten wurde die Begrifflichkeit von Kurkarte in Gästekarte geändert.

 

Die Formulierung in der BV zur Änderung der Entgeltordnung muss demnach geprüft und evtl. geändert werden. Hier wurde wie folgt das Entgelt dargestellt:

 

Erwachsene mit Gästekarte …

Erwachsene ohne Gästekarte …

 

Gruppenführungen mit Kurkarte …

Gruppenführungen ohne Kurkarte …

 

So ist es nicht klar dargestellt und bedarf einer Überarbeitung.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Finanzausschuss stimmt der Beschlussvorlage mit der im Vorfeld erläuterten Überarbeitung zu und empfiehlt diese der Stadtvertretung zur Entscheidung.

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-16/348/02

 

2. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung stadteigener Räume und Anlagen, die Ausleihe von Gegenständen und die Teilnahme an Führungen und Lehrgängen

 

Auf Grundlage des § 1 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 19. April 2023 für das Gebiet der Stadt Ribnitz-Damgarten die 2. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung stadteigener Räume und Anlagen, die Ausleihe von Gegenständen und die Teilnahme an Führungen und Lehrgängen erlassen:

 

Artikel I

 

Die Anlage 2 - Entgelttabelle - Nr. 4.1 wird wie folgt neu gefasst:

 

4.1  Stadtforst 

 Geführte Wanderungen 

 

  Gruppen bis 12 Pers. 110,00 € zzgl. Kurabgabe

  Gruppen ab 13 Pers., pro Peron     8,00 € zzgl. Kurabgabe

  

  Einzelpersonen

  Erwachsene    10,00 € mit Kurkarte

  Erwachsene    11,50 € ohne Kurkarte

  Kinder ab 7 bis 16 Jahre     5,00 €

  Kinder 0 bis 6 Jahre     frei

  Schüler Amt RDG     2,50 €

  Begleitpersonal     4,00 €

  Schüler extern     3,50 €

  Begleitpersonal extern     5,00 €

  Zuschläge

  Wochenend- und Feier-

  tagszuschlag   30,00 €   für Gruppen

 

Artikel II

 

Die 2. Änderung der Entgeltordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ribnitz-Damgarten,

 

 

Huth

Bürgermeister

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

7

Ja- Stimmen

7

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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