22.02.2023 - 6 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die II. ...

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Wortprotokoll

 

Herr Stadtvertreter Steinke erklärt, dass er sich nicht grundsätzlich gegen Photovoltaikanlagen ausspricht, diesen Standort aber nicht für geeignet hält. Eine Anlage in dieser Dimension links und rechts der B 105 an der Einfahrt nach Ribnitz-Damgarten sieht er als tourismusschädlich an. Er bittet darum, vor dieser Beschlussfassung zunächst andere Varianten, wie zum Beispiel die Nutzung von Dachflächen, insbesondere der städtischen Schulen, zu prüfen.

 

Herr Stadtpräsident Westendorf verweist darauf, dass die Aufstellungsbeschlüsse in den  Bebauungsplanverfahren Nr. 111 und 112 in Sachen Freiflächenphotovoltaikanlagen Borg, welche ursächlich für die Änderung des Flächennutzungsplans sind, bereits gefasst wurden. Des Weiteren stehen andere geeignete Fläche dieser Größenordnung, insbesondere im Hinblick auf die Bodenwertzahl, nicht zur Verfügung. Die zusätzliche Nutzung von Dachflächen öffentlicher Gebäude zur Energiegewinnung wird ebenfalls angestrebt. Diese haben allerdings, auch in der Geamtbetrachtung, deutlich kleinere Abmessungen.

 

Herr Stadtvertreter Kreitlow begrüßt das Vorhaben ausdrücklich, insbesondere hinsichtlich der Beteiligung der Stadtwerke. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt werden großen Nutzen aus diesem Projekt ziehen.

 

 

Herr Bürgermeister Huth und Herr Körner, erster Stellvertreter des Bürgermeisters und Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, nehmen ab 18:28 Uhr an der Sitzung teil.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-23/623

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Photovoltaik Borg)

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1.  Die Entwurfsunterlagen der II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Photovoltaik Borg) werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 2. Februar 2023 als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

21

Ja- Stimmen

19

Nein- Stimmen

1

Enthaltungen

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1007192&selfaction=print