14.12.2022 - 7 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 97...

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Wortprotokoll

 

Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, erinnert, dass das Grundstück 2018 ausgeschrieben und der Firma Penny, bzw. der Rewe-Gruppe, der Zuschlag erteilt wurde. Bestandteil der Projektentwicklung war anschließend die Erstellung eines Bebauungsplanes, was einen längeren Zeitraum als erwartet in Anspruch genommen hat. Parallel wurden die Verhandlungen zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages sowie eines städtebaulichen Vertrages, der jetzt finalisiert vorliegt, geführt. Herr Körner führt aus, dass mit der öffentlichen Bekanntmachung des heute zu fassenden Satzungsbeschlusses der Bebauungsplan in Kraft treten und Baurecht entstehen würde. Die Stadt wird die Bekanntmachung im „Amtlichen Stadtblatt“ erst vornehmen, wenn der städtebauliche Vertrag endverhandelt und unterzeichnet ist. Die Nutzungsvereinbarung, welche die Möglichkeit des Abrisses enthält, ist noch einmal bis zum 30. Juni 2023 verlängert worden mit der Verpflichtung, den Abriss des bestehenden Gebäudes bis spätestens Ende Februar 2023 vorzunehmen, da ansonsten weitere Verzögerungen aufgrund der zeitlichen Vorgaben in Sachen Artenschutz entstehen würden. Es ist zu erwarten, dass der Bau des Einkaufsmarktes noch im Jahr 2023 abgeschlossen wird.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/602

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“ durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom Dezember 2021 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landes-bauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“ bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom Dezember 2021 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom Dezember 2021 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“ ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“ in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

17

Ja- Stimmen

17

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1006881&selfaction=print