26.10.2022 - 8 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 26.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Heiko Körner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stadtpräsident Westendorf geht einleitend auf die Geschehnisse im Vorfeld der heutigen Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss für das „Sondergebiet touristische Entwicklung Halbinsel Pütnitz“ ein. Der Kauf der Fläche durch die Stadt erfolgte 2008. Anschließend ist das Raumordnungsverfahren eingeleitet worden, welches 2016 abgeschlossen wurde. Danach erhielt die Stadt eine Fördermittelzusage über 43 Mio. Euro für die Altlastenentsorgung und die äußere Erschließung. Inzwischen ist das Projekt Bernsteinresort Pütnitz mit aktuell fünf Partnern auf den Weg gebracht.
Herr Bürgermeister Huth bezeichnet die Einleitung des Bauleitplanverfahrens als historischen Moment. Er macht deutlich, dass heute zunächst der Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Mit ihm werden das Plangebiet und die Planziele festgelegt. Als nächster Schritt folgt die Erarbeitung eines Vorentwurfs. Erst im weiteren Verfahren können nach Abwägung der von den sogenannten Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten Bedenken und Anregungen Aussagen über die konkrete Bebauung getroffen werden.
Auf Anfrage von Herrn Stadtvertreter Giese zu einzelnen Planzielen erklärt Herr Bürgermeister Huth, dass die Idee, das Technikmuseum von militärisch auf mehr zivil zu orientieren, vom Technikverein selbst als gleichberechtigter Partner stammt. Naturnaher Hafen bedeutet, zurückhaltend zu bebauen, mit wenig Eingriff in die Natur. Es sollen Feuchtlandschaften und Schilf gegenüber Beton die Oberhand behalten.
Bezüglich der von Herrn Stadtvertreter Giese angefragten eventuellen Befangenheit des Geschäftsführers der „Bernsteinreiter e. V.“ als einer der Partner bei der heutigen Beschlussfassung verdeutlicht Herr Bürgermeister Huth, dass der Aufstellungsbeschluss dem Verein noch keinen unmittelbaren Vorteil bringt und damit die Regelung der Kommunalverfassung über ein Mitwirkungsverbot nicht greift.
Frau Stadtvertreterin Wippermann führt aus, dass der Fraktion SPD/Die Grünen eine Kostenkalkulation für die kommenden 10 Jahre und eine Risikobetrachtung fehlt, die sie als Voraussetzung für eine Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes ansehen.
Herr Bürgermeister Huth erläutert, dass zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses eine Kostenkalkulation unmöglich ist, da hier nur die Erstellung eines Bebauungsplanes angeschoben wird. Erst mit dem Satzungsbeschluss und dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes entsteht Baurecht als Grundlage für eine belastbare Kostenkalkulation.
Zusammenfassend stellt er fest, dass der Stadt bewusst ist, mit den Fördermitteln für die förderfähigen Maßnahmen in Höhe von 43 Mio. Euro auskommen zu müssen. Der Umfang des Projekts ist entsprechend anzupassen, sofern die Kosten explodieren. Im Gegensatz zum Schulcampus gibt es in Sachen Bernsteinresort diverse Möglichkeiten zur Kostenreduzierung, z. B. den Verzicht auf Abriss. Problematisch sind aktuell aber eher die zeitlichen Verschiebungen, nicht die Kosten.
Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, verweist in Sachen Kostenreduzierung auf das bereits vorhandene Beispiel Hafengestaltung. Nachdem zunächst ein Innenhafen vorgesehen war, hat man hier bereits viele Abstriche gemacht.
Frau Stadtvertreterin Völschow erklärt, dass die Fraktion „Die Linke“ die Beschlussfassung befürwortet. Es ist ein weiterer Schritt in Richtung touristische und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt bei weitestgehendem Erhalt der Landschaft. Sie macht deutlich, dass steigender Tourismus nicht bei jedem Gefallen findet, die Stadt aber davon lebt.
Herr Stadtvertreter Voß verweist auf die erfreuliche Tatsache, dass die 2008 erworbene Fläche heute ein Vielfaches wert ist. Die kommunale Wirtschaft wird von der Entwicklung des Gebietes profitieren. Er ermutigt die Mitglieder der Stadtvertretung, mit der heutigen Beschlussfassung eine einmalige Chance zu nutzen.
Frau Stadtvertreterin Wippermann beantragt als Vorsitzende der Fraktion SPD/Die Grünen eine Auszeit für eine fraktionsinterne Beratung, die ihr von Herrn Stadtpräsident Westendorf gewährt wird. Im Anschluss erklärt sie, dass die Fraktion dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenübersteht, die Umsetzung des Projekts aber weiterhin kritisch begleiten wird. Sie fordert, dass in den Sitzungen des Hauptausschusses regelmäßig über die Kostenentwicklung berichtet wird.
Beschluss
Beschluss-Vorlage Nr. RDG/BV/BA-22/580
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 109 „Sondergebiet touristische Entwicklung Halbinsel Pütnitz“
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für die
Gemarkung Ribnitz, Flur 18, Flurstücke 1/128 teilweise (tw), 1/13, 1/14tw,
Gemarkung Pütnitz, Flur 1, Flurstücke 63/5 tw, 75tw, 77/1, 62tw,
sowie deren Flur 2, Flurstücke 201tw, 15/2tw, 4tw, 1tw, 13/2tw, 14/2tw und 200/3tw,
wird der Bebauungsplan Nr. 109 „Sondergebiet touristische Entwicklung Halbinsel Pütnitz“ aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- Im Norden durch den nördlichen Rand der Westlichen, Mittleren und Östlichen Siedlung sowie durch die Flugplatzallee und die abzweigende zum ehemaligen Hafen abzweigende Erschließungsstraße,
- im Osten durch die westliche Grenze des B-Plans Nr. 72 „Photovoltaik Pütnitz“ und in südlicher Verlängerung durch die östlichste Querrollbahn,
- im Süden durch die Deutsche Startbahn sowie den in westlicher Verlängerung anschließenden Feldweg,
- im Westen durch den Ribnitzer See, die Wasserflächen im Bereich ehemaliger Hafen, vor den beiden Slipanlagen und am geplanten neuen Hafen im Südwesten einschließlich.
- Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung eines Ferienparks mit einer Beherbergungskapazität von 3.200 Betten und zentralen Freizeiteinrichtungen für einen Ganzjahresbetrieb
- Schaffung von 300 Camping-Standplätzen im Zusammenhang mit einem Sport-, Erlebnis- und kulturellen Angebot mit Alleinstellungscharakter.
- Berücksichtigung von jährlich zwei traditionellen Festivals
- Planungsrechtliche Sicherung der Entwicklung eines Technik-Museums im Bereich des Technik-Vereins Pütnitz
- Schaffung eines Reiterhofs
- Entwicklung des Ferienparks in touristisch attraktiver Lage; vorzugsweise in direkter Wasserlage zum Bodden und attraktiver, naturnaher Gestaltung.
- Öffentliche Nutzung der im Plangebiet entstehenden Sport-, Freizeit- und kulturellen Angebots auch für die übrigen Feriengäste der Tourismusregion und im relevanten Einzugsbereich.
- Ebenso Öffnung des Angebots für die Wohnbevölkerung in Stadt und Region zur Verbesserung bzw. Vervollständigung des bestehenden örtlichen Sport-, Freizeit- und kulturellen Angebots.
- Verbesserung der Nachfrage für die örtliche und regionale Wirtschaft, sowohl was die Tourismuswirtschaft außerhalb des Resorts betrifft als auch in den Sektoren Handwerk, Nahrungsmittel und tourismusbezogener Dienstleistung.
- Schaffung von qualifizierten, zukunftsträchtigen, ganzjährigen Arbeitsplätzen und entsprechenden Ausbildungsplätzen.
- Verkehrliche Verknüpfung des Tourismus- und Freizeitstandorts mit den Kernorten Ribnitz und Damgarten sowie mit den benachbarten Tourismusorten über sämtliche Verkehrsarten. Dabei soll die Anbindung per Fahrrad/E-Bike und mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowohl von Land- wie auch von Wasserseite besonders gefördert werden.
- Schaffung einer klima-, umwelt- und naturschutzgerechten Infrastruktur für den Standort.
- Berücksichtigung der unter Denkmalschutz stehenden Sachgesamtheit „ehemaliger Fliegerhorst Pütnitz“ auch als eine wahrnehmbare bzw. erlebbare Struktur im Rahmen der Planungsziele.
- Für das Flugfeld wird eine Konversion der derzeit landwirtschaftlichen und militärisch genutzten Flächen hin zu einem naturbetonten Landschaftsbild mit typischen Landschaftselementen der historischen Kulturlandschaft angestrebt.
- Beschränkung der Eingriffe in die Schutzgüter Boden-, Natur und Landschaft auf das erforderliche Maß.
- Gezielte Maßnahmen zur natur- und artenschutzfachlichen Aufwertung des Plangebiets insbesondere durch Schaffung eines flächenumgreifenden Biotopverbundsystems.
- Die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) ist im Rahnen einer Bürgerversammlung, mit nachgeschalteter Auslegung der Vorentwurfsunterlagen für einen Monat durchzuführen. In dieser Zeit können auch ergänzend Stellungnahmen in Schriftform abgegeben werden. Parallel erfolgt eine frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs.1 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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