26.10.2022 - 6 Beschluss über die Anordnung der Umlegung für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 26.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stadtpräsident Westendorf führt aus, dass es sich um eine Ergänzungsfläche handelt. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt, der Kirche und einer privaten Erbengemeinschaft. Durch die Umlegung werden der Zuschnitt bzw. die Grenzen und die Rechtsverhältnisse an den Grundstücken so umgestaltet, dass die Flächen zweckmäßig genutzt werden können.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/577
Beschluss über die Anordnung der Umlegung für den Geltungsbereich der I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohnbebauung östlich der Feldstraße", im Verfahren nach § 13 b BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für den Geltungsbereich der im Verfahren befindlichen I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, wird gemäß § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Umlegung angeordnet.
- Die in der Anlage beigefügte Karte mit der Umgrenzung der von der Umlegungsanordnung erfassten Flächen ist Bestandteil der Umlegungsanordnung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
831,9 kB
|