26.10.2022 - 7 Satzungsbeschluss über den einfachen Bebauungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Stadtpräsident Westendorf führt einleitend aus, dass die heute zu treffende Entscheidung Ausdruck von Demokratie sein wird, in der Mehrheiten entscheiden. Egal wie sie ausgeht, wird sie einige enttäuschen, ist aber anzuerkennen. Der Rechtsweg steht selbstverständlich offen.

 

Herr Stadtvertreter Kreitlow erklärt, das er den Mehrheitsbeschluss anerkennen wird. Gleichzeitig äußert er aber seinen Standpunkt, dass auch grundsätzlich das Engagement von Herrn Stadtvertreter Kiupel im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen den Standort aussprechen, zu akzeptieren ist. Er unterstützt ihn in der Auffassung, dass Alternativstandorte nicht ausreichen geprüft wurden.

 

Herr Stadtvertreter Leipold verweist darauf, dass sich Fachausschuss, Stadtvertretung und Verwaltung schon seit einem Zeitraum von über 10 Jahren bemühen, die desolaten Zustände in der Kita Klockenhagen zu verbessern und äußert erfreut waren, dass der ASB einen Neubau ins Auge fasste und als Investor auftreten wollte. Danach begann die Standortprüfung, bei der auch die Bedenken von Herrn Stadtvertreter Kiupel bezüglich des dann gewählten Grundstückes betrachtet wurden. Im Ergebnis wurde mehrheitlich begrüßt, die Kita auf einem Teil des Dorfplatzes zu errichten und damit den Ortskern aufzuwerten.

 

Herr Stadtvertreter Giese erklärt im Namen der Fraktion der AfD, dass diese dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen wird, da er nicht dem mehrheitlichen Bürgerwillen entspricht.

 

Herr Stadtvertreter Voß spricht die Befürchtung aus, dass der Investor das Vorhaben aufgibt und einen Standort außerhalb Klockenhagens wählt, wenn es heute nicht zu einem Satzungsbeschluss kommt und sich die Umsetzung damit weiter verzögert.

 

Frau Worm, Vorsitzende des Ortsbeirates Klockenhagen, erhält Rederecht und berichtet über die Begleitung des Planverfahrens durch den Ortsbeirat. Seitdem durch den ASB vorgeschlagen wurde, einen Neubau zu errichten und als Investor aufzutreten, stand dieses Thema regelmäßig auf der Tageordnung. Das Projekt wurde von der großen Mehrheit mitgetragen, auch hinsichtlich des Standortes. Erst in den letzten beiden Sitzungen ist die Situation eskaliert. In Kenntnis des steigenden Bedarfs an Kitaplätzen im Ortsteil würde sie sich persönlich freuen, wenn das Vorhaben umgesetzt wird.

 

Frau Stadtvertreterin Völschow erklärt als Fraktionsvorsitzende, dass die Fraktion „Die Linke“ sich mehrheitlich für die Beschlussfassung ausspricht. Herr Stadtvertreter Konkol, Vorsitzender der CDU/FDP-Fraktion, schließt sich für seine Fraktion an.

 

Herr Stadtvertreter Kiupel verwahrt sich gegen die Vorwurf, die Unterzeichner der Petition mit der Behauptung, der ASB würde ansonsten das Projekt im Ortsteil aufgeben, unter Druck gesetzt zu haben. Er kritisiert des Weiteren, dass durch Zurückhaltung von Investitionen der Bestand der Kita Klockenhagen gefährdet worden ist und Standortalternativen nicht diskutiert wurden.

 

Frau Stadtvertreterin Bonke kritisiert an dieser Stelle, dass mit den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Fachausschüsse und der Stadtvertretung im Zuge der Befassung mit dieser Thematik wenig respektvoll umgegangen wurde. Alle für die Entscheidung verantwortlichen Gremienmitglieder haben nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne des Gemeinwohls gehandelt.

 

 

Herr Bürgermeister Huth verdeutlicht, dass die Entscheidung bezüglich des Standortes unter Beteiligung des Ortsbeirates Klockenhagen nach Variantenprüfung bereits vor der Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss im Oktober 2021 getroffen wurde. Auch unter Betrachtung der von Herrn Stadtvertreter Kiupel vorgebrachten Argumente bleibt es dabei, dass bei Abwägung aller Fakten der Standort auf dem jetzigen Dorfplatz im Zentrum des Ortsteils alternativlos ist. Die Errichtung des Neubaus im Gewerbegebiet bzw. im Bereich des Freilichtmuseums kommt nicht in Betracht. Er verweist auf die zuletzt geführten Gespräche in der am 19. Oktober 2022 zu diesem Thema abgehaltenen Sprechstunde, die in guter Atmosphäre verliefen. Für das von einigen Anwohnern ausgedrückte Bedauern über die Bebauung des Dorfplatzes, an dessen Nutzung Erinnerungen hängen, zeigt er Verständnis. Trotzdem ist festzustellen dass man auch unter Berücksichtigung aller vorgebrachten Bedenken und Anregungen in der Abwägung zum gleichen Ergebnis bezüglich des geeignetsten Standortes kommt.

 

Im Hinblick auf die bei der Rechtsaufsichtsbehörde eingereichten Fachaufsichtsbeschwerde erklärt er, dass es nach erster Beurteilung keine Veranlassung gibt, die Beschlussfassung zu verschieben.

 

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Beschluss

Beschluss Nr. RDG/BV/BA-22/444/01

 

Satzungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des einfachen Bebauungsplanes Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 16. August 2022 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landes-bauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den einfachen Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 16. August 2022 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 16. August 2022 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des einfachen Bebauungsplanes Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit der Bekanntmachung tritt der einfache Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

20

Ja- Stimmen

16

Nein- Stimmen

4

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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