20.10.2022 - 7 Beschluss über die Anordnung der Umlegung für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtausschuss Damgarten
- Datum:
- Do., 20.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Beschluss
Herr Körner erläutert die Beschlussvorlage anhand der Anlage. Herr Körner erklärt aufgrund des aufgenommenen Punktes in der Protokollkontrolle, dass 2/3 der Fläche Eigentum der Stadt ist und 1/3 der Fläche der Kirche und einer privaten Erbengemeinschaft angehört. Die Erschließung erfolgt im Jahr 2024.
Beschluss:
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/577
Beschluss über die Anordnung der Umlegung für den Geltungsbereich der I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohnbebauung östlich der Feldstraße", im Verfahren nach § 13 b BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für den Geltungsbereich der im Verfahren befindlichen I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, wird gemäß § 46 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Umlegung angeordnet.
- Die in der Anlage beigefügte Karte mit der Umgrenzung der von der Umlegungsanordnung erfassten Flächen ist Bestandteil der Umlegungsanordnung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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831,9 kB
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