06.10.2022 - 4 7. Neufassung der Friedhofsgebührensatzung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Schneider erläutert kurz, dass die Friedhofsgebührensatzung alle 3 Jahre kalkuliert werden muss. Die Kalkulation der aktuellen Satzung liegt 12 Jahre zurück. Herr Gränitz erklärt die Kalkulation und Herr Paul stellt an Hand eines Beispiels die neuen Tarife dar.

Frau Behm lehnt eine Erhöhung der Tarife ab. Diese Preiserhöhungen passen nicht in die momentan ohnehin schon schwierige Zeit. Herr Huth erläutert, warum wir eine Satzungskalkulation und eine leichte Preiserhöhung der Tarife vornehmen, zeigt aber vollstes Verständnis für die Meinung von Frau Behm. Herr Stuht merkt an, dass es zu keiner Gebührenerhöhung seit dem Jahr 2010, seit 12 Jahren gekommen ist. Frau Waack ergänzte, dass mit den Prüfungsfeststellungen des Landkreises die Aktualisierung der Satzungen und der dazu gehörenden Kalkulationen gefordert wurde. Weiterhin weist Sie darauf hin, dass die Kommunen ihre Einnahmen vorrangig aus Gebühren, Entgelten sowie Steuern zu erzielen haben.

Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Liste der Satzung geordnet nach Prioritäten zu erarbeiten.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-22/573

 

7. Neufassung der Friedhofsgebührensatzung

 

Die Stadtvertretung beschließt die 7. Neufassung der Friedhofsgebührensatzung. 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

4

Ja- Stimmen

3

Nein- Stimmen

1

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1006399&selfaction=print