01.06.2022 - 10 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Schneider erläutert, dass für den Ausbau erneuerbarer Energien genehmigungsfähige Flächen für Photovoltaik gesucht und gefunden wurden. Auf diesen Flächen sind kaum Erträge bei landwirtschaftlicher Nutzung zu erzielen. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt und sind zudem nah am Umspannwerk.

Herr Raskop hat Bedenken, da ökölogisch bewirtschaftete Flächen für Photovoltaik zu nutzen für ihn keinen Sinn hat und er andere Alternativen prüfen würde. Herr Schneider erklärt dazu, dass die ausgesuchten Flächen einen Bodenwert von 33 Punkten haben und somit genehmigungsfähig sind. Andere Flächen sind nicht vorhanden. Herr Schneider erklärt, dass der CO2 Abdruck und Emissionen verbessert werden. Entwicklungsmöglichkeiten für erneuerbare Energien in MV müssen genutzt werden. Im Verfahren wird außerdem einen Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt
Herr Raskop fragt nach einem Investor. Herr Schneider erläutert, dass es keinen Investor im Hintergrund gibt. Betreiber werden die Stadtwerke sein.

 

Reduzieren

Beschluss

 

RDG/BV/BA-22/520

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 111 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Photovoltaikanlage südlich des Weidenweges“, OT Borg

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

Für die Flurstücke 31/36, 33/5, 34/2, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45/2, 46/4 tlw., 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54 und 137/2 der Flur m1 Gemarkung Borg wird ein Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Norden und Osten durch den „Weidenweg“
  • im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wirtschaftsanlagen der Fa. Gut Klockenhagen
  • im Süden durch Gehölzflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Bundesstraße B 105

 

Es werden folgende Planziele angestrebt:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
  • Beachtung der naturräumlichen Ausstattung
  • Sicherstellung der Erschließung

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

7

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

6

Ja- Stimmen

6

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1005534&selfaction=print