01.06.2022 - 11 Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schneider erläutert, dass für den vorgenannte Sachverhalt die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist.

 

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Beschluss

RDG/BV/BA-22/523

Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Photovoltaik Borg)

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der mit Datum vom 10. Mai 2021 neu bekannt gemachte Flächennutzungsplan (3. Neubekanntmachung) der Stadt Ribnitz-Damgarten wird in nachfolgenden Bereichen geändert:

 

Ausweisung von Sondergebieten mit der Zweckbestimmung Photovoltaik im Bereich Borg

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt mittels einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen. Gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

7

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

6

Ja- Stimmen

6

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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