06.04.2022 - 15 Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogene...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Stadtpräsident Westendorf weist darauf hin, dass es sich zunächst um den Aufstellungsbeschluss handelt. Das Vorhaben wird noch mehrfach Thema der Fachausschusssitzungen und Stadtvertretersitzungen sein. Auf die Gestaltung des Baukörpers kann noch Einfluss genommen werden.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/448

Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn- und Geschäftshaus Ulmenallee 10 – 12“, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 368/7 und 380/68 der Flur 17 der Gemarkung Ribnitz wird auf Antrag des Vorhabenträgers - Recknitz Vermögen GmbH & Co KG, Bahnhofstraße 42, 183299 Laage - ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

2. Das Plangebiet wird begrenzt:

 

  • im Norden und Westen durch eine Zuwegung zum „Stadtkulturhaus“/„ASB-Küche“ – Grundstücke „Am Bleicherberg 1/1 a“
  • im Osten durch die „Ulmenallee“ und die Grundstücke „Ulmenallee 2, 4, 6 und 8“
  • im Süden durch den Bahnhofsvorplatz und Flächen des ehem. Güterbahnhofs

 

3. Es werden folgende Planziele angestrebt:

 

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines mehrgeschossigen Wohnhauses - ggf. mit gewerblichen Einheiten bzw. medizinischen Dienstleistungen im Erdgeschoss - sowie Neubau eines mehrgeschossigen Parkhauses
  • Sicherstellung der Erschließung
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

4.  Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

5. Zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Ribnitz-Damgarten ist vor dem Satzungsbeschluss ein Durchführungsvertrag abzuschließen (§ 12 Abs. 1 BauGB).

 

6. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

21

Ja- Stimmen

21

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1004964&selfaction=print