06.04.2022 - 11 Aufstellungsbeschluss über die I. Ergänzung des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 06.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss Nr. RDG/BV/BA-22/443
Aufstellungsbeschluss über die I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, im Verfahren nach § 13 b BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der mit Ablauf des 20. Dezember 2021 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“ wird um nachfolgenden Teilbereich, begrenzt
- im Norden durch die „Richtenberger Straße“,
- im Osten und Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Westen durch den Geltungsbereich des in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 101 „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“,
gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ergänzt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 705 tlw., 706 tlw., 707/31 tlw., 708/1 tlw. und 709 tlw. der Flur 1 Gemarkung Damgarten. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a i. V. m. § 13 b BauGB durchgeführt.
- Ziele der Änderung
- Ausweisung von Wohnbauflächen
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Sicherstellung der Erschließung
-
Gemäß § 13 b BauGB können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB einbezogen werden. Gem. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach
§ 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird im Rahmen einer dreiwöchigen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt. Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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831,9 kB
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