06.04.2022 - 14 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 06.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stadtvertreter Schneider nimmt aufgrund § 24 Kommunalverfassung M-V wegen Befangenheit nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Herr Stadtvertreter Kiupel weist auf die Verkehrsproblematik im Gebiet des Bebauungsplanes hin. Katenweg und Birkenweg, welche die Zufahrt und die Ausfahrt bilden, sind nicht für das zu erwartende Verkehrsaufkommen ausgelegt. Er spricht eine Empfehlung für eine andere Verkehrsführung aus.
Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, erklärt, dass eine Vorprüfung im Rahmen der Flächennutzungsplanung erfolgt ist. Er weist des Weiteren darauf hin, dass es sich zunächst um einen Aufstellungsbeschluss handelt. Die fachliche Anmerkung von Herrn Kiupel wird im weiteren Planverfahren in die Abwägung einbezogen.
Herr Stadtvertreter Schacht verweist in diesem Zusammenhang auf das in Arbeit befindliche Verkehrskonzept, das auch die Ortsteile einbezieht. Der Ortsbeirat Klockenhagen wurde um eine Zuarbeit gebeten.
Herr Stadtvertreter Voß sieht in Kenntnis der Örtlichkeiten keine übermäßige Verkehrsbelastung im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Bau von sieben Einzelhäusern.
Auf Anfrage von Herrn Stadtvertreter Kiupel erläutert Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, dass die Anwendung des § 13 b BauGB nur unter bestimmten Prämissen in Betracht kommt. Er beinhaltet erfreuliche Vereinfachungen im Planungsprozess für Außenbereichsflächen, die am Rande eines Siedlungsbereichs liegen.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/441
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich des Ahornweges“, OT Klockenhagen
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
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Für das Flurstück 75/58 der Flur 1 Gemarkung Klockenhagen wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 b BauGB aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch landwirtschaftliche Nutzflächen
- im Osten durch die vorhandene Bebauung „Am Katenfeld“
- im Süden durch die vorhandene Bebauung „Ahornweg 8“
- im Westen durch die vorhandene Bebauung „Ecke Wiencke 9“
- Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine Bebauung mit Einzelhäusern
- Sicherung der Erschließung
- Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Gemäß § 13 b BauGB können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB einbezogen werden. Gem. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt durch eine dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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254 kB
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