23.03.2022 - 7 Aufstellungsbeschluss über die III. Änderung un...

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Wortprotokoll

Herr Keil erklärte, den Beginn des Planverfahrens und erläuterte, aufgrund der Nachfrage von Frau Papenhagen, dass wegen der hohen Nachfragen die Flächen erweitert werden mussten. Das Geld für die Erschließungen muss noch eingeplant werden.

Herr Kiupel findet die Ergänzung der Flächen gut, bemängelt allerdings den Verfahrensweg des Meistgebotes.

Herr Borchert regt an, nicht nur Hallen entstehen zu lassen, sondern auch produzierendes Gewerbe.

 

Herr Schneider verließ gemäß § 24 KV MV zur Abstimmung die Sitzung.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/442

 

Aufstellungsbeschluss über die III. Änderung und II. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I", OT Klockenhagen

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. für den mit Ablauf des 9. Juni 2006 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I“, OT Klockenhagen wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB eine III. Änderung und II. Ergänzung aufgestellt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 104/35, 104/40 tlw. und 104/45 tlw. der Flur 2 Gemarkung Klockenhagen als Ergänzungsbereich und die Flurstücke 104/17 und 104/18 der Flur 2 Gemarkung Klockenhagen als Änderungsbereich.

 

  1. Der Geltungsbereich der Satzung wird wie folgt umgrenzt:
  • im Norden durch die ehemaligen „DELFA“ Hallen und landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Süden und Westen durch die Straße „Am Tannenberg“

 

  1. Ziele der Änderung:
  • Ausweisung von Gewerbeflächen
  • Sicherstellung der Erschließung

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

7

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

6

Ja- Stimmen

6

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1004581&selfaction=print