23.03.2022 - 6 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Keil erläuterte das Verfahren zum Aufstellungsbeschluss. Herr Kiupel äußerte sich kritisch zu diesem Beschluss. Der Birkenweg, durch den diverse Baufahrzeuge fahren müssten, würde darunter leiden und im schlimmsten Fall kaputt gehen. Er sorgte sich außerdem um die Lärmbelästigung die durch das Bauvorhaben entstehen könnte. Herr Keil erklärte, dass der Investor für entstandene Straßenschäden aufkommen würde, allerdings keine neue Straße bauen könne. Herr Kiupel erhob außerdem Einwände aufgrund der Informationen, die seines Erachtens zu spät erfolgten. Herr Schneider erklärte dazu, im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung im Januar bereits darüber informiert zu haben.

 

Herr Schneider verließ gemäß § 24 KV MV zur Abstimmung die Sitzung.

 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/441

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich des Ahornweges“, OT Klockenhagen

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
 

  1. Für das Flurstück 75/58 der Flur 1 Gemarkung Klockenhagen wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 b BauGB aufgestellt.
     
  2. Das Plangebiet wird begrenzt:

 

  • im Norden durch landwirtschaftliche Nutzflächen
  • im Osten durch die vorhandene Bebauung „Am Katenfeld“
  • im Süden durch die vorhandene Bebauung „Ahornweg 8“
  • im Westen durch die vorhandene Bebauung „Ecke Wiencke 9“

 

  1. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
  • Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine Bebauung mit Einzelhäusern
  • Sicherung der Erschließung
  • Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Gemäß § 13 b BauGB können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB einbezogen werden. Gem. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt durch eine dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

7

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

6

Ja- Stimmen

3

Nein- Stimmen

1

Enthaltungen

2

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1004580&selfaction=print