26.01.2022 - 6 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebu...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-22/045

 

4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Schlemmin (Schmutzwasser-gebührensatzung)

 

Aufgrund des § 5 der  Kommunalverfassung für das Land  Mecklenburg-Vorpommern  (KV M-V) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Schlemmin vom 26. Januar 2022 folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Schlemmin (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:

 

Artikel I

 

§. 2 (Gebührensatz), Abs. 3 und 4 werden wie folgt neu gefasst:

 

(3) Die Grundgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage beträgt wie folgt:

 

Qn

EUR/Monat

bis 2,5

12,00

bis 4,0

19,20

bis 10,0

48,00

bis 25,0

120,00

 

(4) Die Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage beträgt 5,64 €/m³.

 

Artikel II

 

Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

 

Schlemmin,

 

Komm

Bürgermeister

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

7

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

7

Ja- Stimmen

7

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage