26.01.2022 - 6 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Schlemmin
- Datum:
- Mi, 26.01.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-22/045
4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Schlemmin (Schmutzwasser-gebührensatzung)
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Schlemmin vom 26. Januar 2022 folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Schlemmin (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:
Artikel I
§. 2 (Gebührensatz), Abs. 3 und 4 werden wie folgt neu gefasst:
(3) Die Grundgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage beträgt wie folgt:
Qn |
EUR/Monat |
bis 2,5 |
12,00 |
bis 4,0 |
19,20 |
bis 10,0 |
48,00 |
bis 25,0 |
120,00 |
(4) Die Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage beträgt 5,64 €/m³.
Artikel II
Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Schlemmin,
Komm
Bürgermeister
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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86,6 kB
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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