20.01.2022 - 4 Haushaltsplanung 2022-2025 - 1. Lesung

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Beschluss

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Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-22/426

 

Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2022 - 1. Lesung

 

Frau Waack erläutert den Anwesenden nochmals die schwierige Haushaltssituation. Sie führt aus, dass der Haushalt für den Planungszeitraum bis 2025 defizitär ist. Es ist ein strukturelles Defizit. Unter der jetzigen Einnahmesituation werden zukünftige Investitionen, wie bspw. Schulcampus Damgarten – Sanierung der Harbig Schule – nicht realisiert werden können. Alle tiefergehenden Erläuterungen sind im Protokoll der 15. Sitzung des Finanzausschusses festgehalten. Um die Einnahmesituation zu verbessern, wurde, wie ausführlich in der 15. Sitzung des Finanzausschusses dargelegt, angeregt, über die Erhöhung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer zu beschließen.

Herr Kasch hat ein Handout vorbereitet, welches die Auswirkungen der Gewerbesteuererhöhung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften darlegt.

Herr Westendorf betont nochmals, dass den Bürgerinnen und Bürgern vor der Wahl versichert wurde keine Steuererhöhungen durchzuführen. Er führt jedoch weiter aus, dass sowohl die Grundsteuer B als auch die Gewerbesteuer unter dem Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegen.

Herr Schneider möchte wissen, wie eine Gewerbesteuererhöhung die ortsansässigen Kapitalgesellschaften belastet.

Herr Huth fragt, warum hat die Stadt so niedrige Steuern? Es ist der Stadt aufgrund der niedrigen Steuern nicht gelungen, große Gewerbebetriebe anzuziehen und anzusiedeln. Es sollte die Möglichkeit der Steuererhöhung genutzt werden, bevor Leistungen für die Bürger gekürzt werden.

Herr Schneider stimmt Herrn Huth in seinen Ausführungen zu.

Herr Stuht plädiert für einen Stufenplan zur Anhebung der Steuersätze. Er erwartet jedoch von der Verwaltung, dass weiterhin Maß gehalten wird.

Frau Völschow fragt in die Runde, ob die Möglichkeit besteht, die hohen Belastungen durch die Kreisumlage zu reduzieren.

Frau Waack führt aus, dass der Kreis die Umlage durch eine Datenerhebung ermittelt. Nach Empfehlungen des Städtetages soll den Kommunen 5 % der laufenden Aufwendungen für die Erfüllung freiwilliger Aufgaben verbleiben.

Herr Huth erläutert, dass die Kosten der Verwaltung, hier explizit die Personalkosten im Vergleich zu anderen Kommunen gleicher Größe und Struktur, niedrig sind. Er führt weiter aus, dass der Haushalt weiterhin kritisch hinterfragt wird, durch die Controllingstelle noch transparenter gearbeitet und die Kalkulation von Benutzergebühren vorangetrieben wird. Auch gibt der Verkauf und die Bewirtschaftung des Resorts Pütnitz Hoffnung.

Herr Stuht bittet um Entscheidung zur Steuererhöhung.

Frau Waack zeigt exemplarisch die Mehreinnahmen der Steuererhöhung bei verschiedenen Hebesatzanpassungen auf. Der nivellierte Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in M-V
427 v. H., der Durchschnittshebesatz vergleichbarer Gemeinden 384 v. H.

Herr Huth schlägt für die Grundsteuer B einen Hebesatz i.H.v. 380 vor.

Frau Behm schlägt für die Grundsteuer B einen Hebesatz i.H.v. 360 bis 380 vor.

Herr Stuht schlägt für die Grundsteuer B einen Hebesatz i.H.v. 380 und bei der Gewerbesteuer eine stufenweise Anhebung des Hebesatzes von 320 v. H. in 2022 und ab 2023 einen Satz von 360 v. H. vor. Er weist aber nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Verwaltung sparsam wirtschaften und Maß halten soll.

Herr Kasch formuliert folgenden Konsens: Der Hebesatz der Grundsteuer wird auf 380 angehoben. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird am 01.01.2022 auf 340 und am 01.01.2023 auf 360 angehoben.

 

Die Stadtvertretung beschließt in 1. Lesung den Haushaltsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2022 und den Finanzplanungszeitraum 2022-2025 und verweist die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse mit dem Ziel, den Haushaltsausgleich nach den Vorschriften des § 16 GemHVO M-V zu erzielen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

8

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

7

Ja- Stimmen

7

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage