08.12.2021 - 10 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 10...

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Wortprotokoll

 

Herr Stadtpräsident Westendorf verweist darauf, dass nach Hinweis eines Bürgers der Bereich um den im B-Plangebiet befindlichen, bislang nicht bekannten, ehemaligen Friedhof bei der Planung vorerst ausgespart bleibt. Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, führt ergänzend aus, dass aktuell geprüft wird, ob der Friedhof Bestand haben muss und somit keine Beplanung erfolgt, oder eine Umbettung vorgenommen wird.

 

Herr Stadtvertreter Gohs, Vorsitzender des Stadtausschusses Damgarten, dankt der Verwaltung für die schnelle Reaktion auf die Information von Herrn Koch.

 

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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/281/02

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, im Verfahren nach § 13 b BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 23. November 2021 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landes-bauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, im Verfahren nach § 13 b BauGB, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 23. November 2021 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 23. November 2021 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, im Verfahren nach § 13 b BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, im Verfahren nach § 13 b BauGB in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

22

Ja- Stimmen

21

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

1

 

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Anlagen zur Vorlage