30.11.2021 - 8 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 10...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

  Herr Koch erfragt per E-Mail, ob der Stadt bekannt ist, dass dort ein ehemaliger Friedhof von 1950 war.

 

Herr Körner erläutert, dass ihm das im Detail nicht bekannt war. Es kann sein, dass dies Gegenstand des Prozesses war und dass man dort die Thematik genau abgewogen hat. Falls die Fachgremien Informationen hatten, war dies Bestandteil der Abwägungen und wurde demnach mitberücksichtigt. Herr Körner nimmt die Thematik mit und prüft, ob das Gegenstand der Untersuchungen war. Herr Körner würde den Beschluss nicht von dieser Information abhängig machen.

 

Herr Koch erfragt per E-Mail, wie damit umgegangen werden soll. Als Vorschlagt bringt er an, diesen Bereich nicht zu bebauen und als Grünfläche zu deklarieren.

 

Herr Gohs erläutert, dass das schwierig in diesem Stadium zu bewerten ist. Der Aufstellungsbeschluss war im Dezember 2019. Man hofft, dass es Berücksichtigung und Beachtung gegeben hat, sodass der Beschluss zur Abstimmung gestellt wird. Bis zur Stadtvertretersitzung soll eine Information an alle Mitglieder mit entsprechender Information geschickt werden.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/281/02

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, im Verfahren nach § 13 b BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 23. November 2021 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landes-bauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, im Verfahren nach § 13 b BauGB, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 23. November 2021 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 23. November 2021 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, im Verfahren nach § 13 b BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, im Verfahren nach § 13 b BauGB in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

7

Ja- Stimmen

7

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage