24.11.2021 - 5 I. Änderung der I. Änderung des Bebauungsplanes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schneider erfragte, warum eine Änderung notwendig sei. Frau Kelch erläuterte, dass aufgrund der Nachfrage nach kleinteiligen Gewerbeflächen eine Anpassung erfolgen sollte.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 

Beschluss Nr. RDG/BV/BA-21/409

 

I. Änderung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I“, OT Klockenhagen - Beschluss zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB und Änderung der Verfahrensbezeichnung in II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Das Verfahren der I. Änderung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Gewerbegebiet Tannenberg I“, OT Klockenhagen, wird im vereinfachten Verfahren nach den Regelungen des § 13 BauGB durchgeführt.

 

  1. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die Bezeichnung des Verfahrens wird in „II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28“ geändert.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

7

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

5

Ja- Stimmen

5

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage