16.11.2021 - 4 Digitalpakt Schule: Informationen zur Realisie...

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Wortprotokoll

Frau Hansen erläutert, dass der Bund und die Länder die Kommunen finanziell mit den Digitalpakt unterstützen, um eine flächendeckende digitale Infrastruktur in den Schulen zu schaffen. 2020 und 2021 konnten mit je einer Förderung in Höhe von 74.000 Euro mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer angeschafft werden. Insgesamt sind für Ribnitz-Damgarten 762.000 € im gesamten Förderzeitraum vorgesehen. Voraussetzung dazu ist, dass durch die Schulen ein Medienbildungskonzept vorgelegt wird, woraus ersichtlich ist, wie die Schule den Lehrstoff mit der Digitalisierung den Schülerinnen und Schülern vermitteln will. Der ebenfalls notwendige Medienentwicklungsplan wird durch die Stadtverwaltung erstellt. Inhalt darin ist, wie die digitalen Geräte / Medien aus dem Medienbildungskonzept nachhaltig genutzt werden. Bis zum 30.09.2022 ist das Medienbildungskonzept beim Landesförderinstitut einzureichen, die Maßnahmen sind bis zum 31.12.2024 abzuschießen und die Verwendungsnachweise einzureichen.

Zu den Anschaffungen gehört beispielsweise:

- Netzwerktechnik (Datennetz, WLAN)

- Präsentationstechnik (TVs, Smartboards)

- Drucker, Webcams, mobile Endgeräte

Herr Leipold erfragt, ob den Schulen bei der Erstellung des Medienentwicklungsplanes Auflagen auferlegt wurden und wie der technische Stand nach Umsetzung generell in den Schulen ist. Frau Hansen antwortet dazu, dass die Förderrichtlinie Grundlagen zur Förderfähigkeit aufzeigt, weiterführende Einschränkungen durch die Stadtverwaltung nicht gegeben wurden.

Frau Kunz fügt hinzu, dass leider nicht alle umfangreichen Planungsleistungen förderfähig sind. Aufgrund der Einschränkungen aus der Förderrichtlinie sind nicht alle Wünsche der Schulen förderfähig und durch die Stadtverwaltung finanzierbar.

Frau Zühlsdorff erfragt, wann die Auszahlung der Fördermittel erfolgt.

Frau Hansen antwortet dazu, dass Fördermittel erst nach Beschaffung und Bezahlung ausgezahlt werden, die Stadtverwaltung somit in Vorkasse gehen muss.

Herr Kasch hinterfragt, warum in den Haushaltslisten die Erträge aus den Fördermitteln identisch mit den Aufwendungen sind. Frau Kunz antwortet dazu, dass nicht förderfähige Maßnahmen gesondert im Finanzhaushalt (Anlagevermögen) abgebildet sind.

Herr Leipold bedankt sich bei Frau Hansen für die Erläuterungen.