21.09.2021 - 6 Benutzungs- und Entgeltordnung (Schulbuchordnun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 21.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bildung, Tourismus und Kultur
- Bearbeiter:
- Stefanie Kleinfeldt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kleinfeldt erläutert, dass die Schulbuchordnung geschaffen wurde, um Umlauffristen von Schulbüchern und dementsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, um Restwerte bei beschädigten Schulbüchern den Eltern / Sorgeberechtigten über den zivilrechtlichen Weg in Rechnung zu stellen.
Herr Leipold und Frau Zühlsdorf regen an, dass die Umlauffristen von 4 Jahren sehr gering sind. Frau Kleinfeldt erläutert dazu, dass die Erfahrungswerte der Schulen in Ribnitz-Damgarten gezeigt haben, dass eine längere Nutzung der Schulbücher in den meisten Fällen nicht zuzumuten ist. Weiterhin erfolgte eine Orientierung an Schulbuchordnungen anderer Gemeinden.
Die Ausschussmitglieder empfehlen, dass ab dem 5. Nutzungsjahr bei Beschädigung von Schulbüchern 10 % des Wiederbeschaffungspreises in Rechnung gestellt werden kann.
Herr Leipold bittet die Ausschussmitglieder darüber um Abstimmung:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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18,5 kB
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38 kB
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