26.10.2021 - 5 Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Ahre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stietzel ist nach § 135 i. V. m. § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung über die Beschlussvorlage AD/BV/FA-21/118 ausgeschlossen.

 

Nach § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Ribnitz-Damgarten hat den Jahresabschluss der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow zum 31. Dezember 2018 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Bestätigungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018.

 

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Beschluss

Beschluss: Beschluss-Nr. AD/BV/FA-21/118

 

Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow für das Haushaltsjahr 2018

 

Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

13

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

10

Ja- Stimmen

10

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0