20.10.2021 - 10 Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Kiupel ergreift vor der Beschlussfassung das Wort. Er bemerkt einleitend, dass sein Missfallen über den gewählten Standort für die Kita bekannt ist. Er führt weiter aus, klarstellen zu wollen, dass die Aussagen der Verwaltung, die über die Presse in die Öffentlichkeit getragen wurden, nicht den Tatsachen entsprechen. Er vertritt den Standpunkt, dass ein Neubau der Kita gar nicht erforderlich ist. In der jetzigen Kita gibt es ausreichend leerstehende Räume, der Standort befindet sich ebenfalls im Dorfmittelpunkt und er ist ausbaufähig. Er weist in diesem Zusammenhang auf ein Förderprogramm für die Sanierung und den Ausbau von Kindertagesstätten hin. Die Bebauung der einzigen großen Grünfläche im Dorfzentrum sei somit nicht erforderlich. Wird die Entscheidung für einen Neubau aufrecht erhalten, sollte zumindest ein anderer Standort gewählt werden, um die Grünfläche zu erhalten. Im Ortsteil Klockenhagen stehen weitere geeignete Standorte zur Verfügung, die bei den Planungen unverständlicher Weise keine Berücksichtigung fanden.

 

Er verweist an dieser Stelle nochmals darauf, dass es sich nicht nur, wie mehrfach kolportiert, um eine kleine Gruppe von Gegnern der aktuellen Planungen handelt. 338 Bürger des Ortsteils haben sich mit ihrer Unterschrift gegen den vorgesehenen Standort ausgesprochen.

 

Herr Stadtvertreter Schneider bestätigt als Ortsbeiratsmitglied, dass in den Ortsbeiratssitzungen zunächst auch kritische Meinungen geäußert wurden, es nach ausführlicher Erläuterung des Projekts und Vorstellung der neuesten Entwicklungspläne aber allseits Zustimmung für den Neubau und den gewählten Standort gab. Die in der letzten Sitzung anwesenden Bürger haben einstimmig eine Willensbekundung dahingehend abgegeben, dass die Stadtvertretung den Kindergarten auf den Weg bringen soll.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/383

 

Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für das Flurstück 87/34 tlw. der Flur 1 Gemarkung Klockenhagen wird ein einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Westen und Norden durch den „Birkenweg“
  • im Osten durch das Grundstück „Mecklenburger Straße 28“ mit der ASB Kita „Zwergengarten“
  • im Süden durch die „Mecklenburger Straße“ (Landesstraße L 22)

 

  1. Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Kindertagesstätte (Lage des Baukörpers mit der überbaubaren Grundfläche im Baugrundstück)

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammen-fassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist als dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

20

Ja- Stimmen

19

Nein- Stimmen

1

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage