06.10.2021 - 9 Berichtspflicht gemäß § 20 GemHVO-Doppik
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Schlemmin
- Datum:
- Mi, 06.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Laura Scheller
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister ist verpflichtet, die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Entsprechend § 20 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wurde jedem Gemeindevertreter mit der Einladung zur heutigen Sitzung der Stand zum 30. Juni des Haushaltsjahres 2021 der Gemeinde Schlemmin zur Kenntnis übergeben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,5 kB
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