06.10.2021 - 9 Berichtspflicht gemäß § 20 GemHVO-Doppik

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister ist verpflichtet, die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

Entsprechend § 20 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wurde jedem Gemeindevertreter mit der Einladung zur heutigen Sitzung der Stand zum 30. Juni des Haushaltsjahres 2021 der Gemeinde Schlemmin zur Kenntnis übergeben.

 

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Anlagen zur Vorlage