22.09.2021 - 4 Berichtspflicht gemäß § 20 GemHVO-Doppik

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Frau Scheller erläutert die Verpflichtung der Bürgermeister, die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

Entsprechend § 20 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wurde jedem Gemeinde-vertreter mit der Einladung zur heutigen Sitzung der Stand zum 30. Juni des Haushaltsjahres 2021 der Gemeinde Semlow zur Kenntnis übergeben.

Wenn es bis Jahresende zu keinen außerplanmäßigen Ausgaben kommt, ist nicht mit gravierenden Plan-Ist-Abweichungen zu rechnen.

 

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Anlagen zur Vorlage