31.08.2021 - 6 Berichtspflicht gemäß § 20 GemHVO-Doppik
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 31.08.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Laura Scheller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Scheller fasst den Inhalt dieser Informationsvorlage kurz zusammen. Sie hat den Planansatz und den Istzustand zum 30.06. aufgeführt, mit dazu gehörigen prozentualen Abweichungen. Des Weiteren ist in dem Maßnahmenplan aufgeführt, welche Vorhaben bis zum 30.06. bereits erledigt bzw. angegangen worden sind und welche noch zu erledigen sind.
Herr Lindner weist auf die falsche Kommasetzung bei Eckdaten des Haushaltes 2021 Auszahlung aus Investitionstätigkeit hin. Frau Scheller bedankt sich für das aufmerksame Auge.
Beschluss
Informationsvorlage Nr. AD/IV/FA-21/113
Berichtspflicht über den Stand der Haushaltsführung nach § 20GemHVO-Doppik
Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Entsprechend des § 20 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik erhalten Sie anliegend den Stand zum 30.06.2021 des Haushaltsjahres 2021 Ihrer Gemeinde zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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158,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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68,4 kB
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