29.07.2021 - 6 Landwirtschaftliche Pachtverträge: das Biodive...

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Kelm von der LMS Agrarberatung Rostock referierte über das Biodiversitätskonzept, welches in die neu zu vergebenen Pachtverträge Einzug erhalten wird, um die Pachtdauer bei konventionell wirtschaftenden Agrarbetrieben zu verlängern. Sie erklärte, dass die Naturberatung inzwischen ein stark nachgefragtes Thema in der Landwirtschaft ist und von vielen Landwirten in Anspruch genommen wird. Ziel der Naturschutzberatung und in der Erstellung von Biodiversitätskonzepten ist der Schutz von Zielarten wie der Feldlerche, Amphibien, die heimische Flora und Insekten. Als besonders wertvolle Maßnahmen angesehen werden jene, die Habitatverknüpfungen ermöglichen und Maßnahmen verbinden wie: Anbaudiversifizierung, Zwischenfrüchte / Begrünung, Extensivgetreide, Untersaaten / Bodendecker, Blühflächen / Blühstreifen, Gewässer-/Waldrandstreifen und Feldvogelinseln /-streifen.
Als Maßnahmen auf dem Grünland gelten: extensive Beweidung, weniger Schnitte, eine Teilflächen-Staffelmahd, Altgrasstreifen, Verzicht auf Düngung, Technik und der Einsatz von Technik.
Als Maßnahmen im Bereich der Strukturpflege werden jene angesehen, die einer ausgeräumten Landschaft durch Strukturelemente eine Aufwertung geben, z.B. durch Totholz, Feldgehölze, Einzelbäume, Säume oder Feldhecken. Frau Kelm nannte in diesem Zusammenhang das F.R.A.N.Z. -Projekt, in dem bundesweit 10 Betriebe und 1 Betrieb in MV teilnehmen.

Herr Eggersmann verweis bei dieser Thematik auf die Pflanzung von Feldhecken, da diese einerseits Gewässer verschatten und anderseits die Erosionsanfälligkeit reduzieren können. Frau Kelm stimmte dem zu, verwies aber zeitgleich auf die mittel-/längerfristigen Maßnahmen und Folgekosten. Eine Hecke bedeute auch immer einen Flächenverlust, der kompensiert werden müsste, hinzu kommt ein höherer Pflegeaufwand für die Hecke als vergleichsweise einem Blühstreifen zu teil wird. Herr Konkol erfragte nach der Umsetzung des Biodiversitätskonzeptes. Frau Kelm und Herr Huth erinnerten daran, dass die Erstellung eines Biodiversitätskonzeptes Bestandteil der neu zu vergebenen Pachtverträgen für konventionell geführte Betriebe sein wird, um die Pachtdauer zu verlängern.
Herr Kreitlow stellte noch einmal auf den gegenseitigen Erfahrungsaustausch ab und erwähnte, dass Betriebsführungen sich gut dafür eignen einen Einblick in den täglichen Betriebsalltag zu erhalten.
Herr Westendorf erfragte, ob es eine Entschädigungsmöglichkeit für Landwirte gebe, die beispielsweise auf eine Mahd verzichten, weil der Kiebitz brütet. Frau Kelm verwies auf die Möglichkeit einen Ertragsausfall über entsprechende Kompensationspfade via EU- oder Landesfördermittel geltend zu machen.
Herrn Schneider wurde als praktizierender Bio-Landwirt das Wort erteilt und er informierte, dass die Agrarpolitik Bio-Betriebe immer mehr indierkt benachteiligt. Konventionell wirtschaftende Betriebe erhalten Förderungen, wenn sie sich für den biologische Betriebsführung öffnen. Bereits ökologisch wirtschaftende Betriebe werden indirekt abgestraft, weil die entsprechenden Maßnahmen als Basis der ökologischen Betriebsführung gelten. Grundsätzlich bestätigte Herr Schneider die von Frau Kelm vorgestellten Maßnahmen als praxistauglich und umsetzbar.

Frau Prange informierte über die Enttäuschung eines Antragstellers, der ggf. bei der Flächenvergabe nicht berücksichtigt wurde. Herr Huth nahm dies zur Kenntnis und wird Rücksprache mit der Abteilung Liegenschaften halten. Er zeigte sich zudem enttäuscht darüber, dass erneut bei dieser Sitzung des Landwirtschafts- und Umweltausschusses kein Vertreter der Umweltinitiative Klockenhagen zugegen war, obwohl im Vorfeld an alle Stadtvertreter ein kritisches Schreiben zugestellt wurde.
Herr Kreitlow und Herr Westendorf stellen noch einmal fest, dass die komplizierte Angelegenheit der Neuvergabe der städtischen, landwirtschaftlichen Flächen rückblickend und zum ggw. Zeitpunkt ordentlich abgewickelt wurde.