15.06.2021 - 6 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 10...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/321

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 100 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich der Pütnitzer Straße", OT Pütnitz, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 100 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich der Pütnitzer Straße", OT Pütnitz, im Verfahren nach § 13 b BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 1. Juni 2021 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landes-bauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 100 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich der Pütnitzer Straße", OT Pütnitz, im Verfahren nach § 13 b BauGB, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 1. Juni 2021 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 1. Juni 2021 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 100 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich der Pütnitzer Straße", OT Pütnitz, im Verfahren nach § 13 b BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 100 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich der Pütnitzer Straße", OT Pütnitz, im Verfahren nach § 13 b BauGB in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Herr Konkol fragt, ob die Wohnbebauung auf Haupt- und Zweitwohnsitz ausgelegt ist. Herr Werth erläutert, dass eine Wohnbebauung vorgeschrieben ist. Der Zweitwohnsitz lässt sich schwer ausklammern bzw. nicht regeln. Es wird als Wohnobjekt vorgeschrieben, daher kann ein Wochenend- oder Ferienhaus ausgeklammert werden. Herr Gohs fügt an, dass eine gewerbliche und private Ferienhausvermietung mit diesen Häusern nicht möglich ist.

 

Herr Henschel fragt an, ob die Grundstücke direkt an der Pütnitzer Straße anfangen und ob der dörfliche Charakter erhalten bleiben solle. Es wird erläutert, dass man das Wohngebiet „Am Gutspark“, das einen dörflichen Charakter mit Grünstreifen vorweist, nicht mit dem neuen Wohngebiet vergleichen kann. Herr Werth erläutert, dass die Verkehrsbelastung im neuen Wohngebiet Pütnitz nicht so stark ist wie im Wohngebiet „Am Gutspark“. Man wolle die Fläche bestmöglich ausschöpfen, um möglichst viele Grundstücke zu wahren.

 

Des Weiteren wird auf die Frage von Herrn Henschel mitgeteilt, dass im neuen Wohngebiet ein verkehrsberuhigter Bereich/eine Mischfläche entsteht. Herr Henschel fragt weiterhin, ob auch im Wohngebiet „Am Gutspark“ ein verkehrsberuhigter Bereich entstehen soll, so wie es im B-Plan vorgesehen war. Herr Werth teilt mit, dass zu der Thematik keine Antragstellung vorliegt und appelliert an das Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Frau Erpen regt an, die allgemeine Verkehrsproblematik ab Kirchstraße in Richtung Wohngebiet Pütnitz zu betrachten und im Auge zu behalten.

 

Herr Henschel fragt, ob schon eine interne Festlegung der Mindestgebühr für den Quadratmeterpreis der vorgesehenen Grundstücke besteht. Herr Werth kann zu der Thematik noch keine Auskunft geben.

 

Frau Falkert fragt an, inwiefern die Stadt einen Anteil an der gesamten Fläche hat. Herr Werth sagt aus, dass zu einem Viertel die Fläche der Stadt gehört. Die restliche Fläche wird vom Investor vermarktet und ab Juli das Wohngebiet erschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

7

Ja- Stimmen

7

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage