16.06.2021 - 8 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 10...

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Wortprotokoll

Auf Anfrage von Herrn Stadtvertreter Gohs im Zusammenhang mit einer in der Sitzung des Stadtausschusses Damgarten aufgetretenen Frage bezüglich der Löschwasserversorgung erläutert Herr Keil, Sachbearbeiter Bauleitplanung, dass es einen neuen Sachstand gibt. Nach Prüfung der Hydranten kann festgestellt werden, dass diese ausreichend sind, so dass kein Löschwasserteich erforderlich ist.

 

Die Umsetzung der Ausgleichsforderungen in Sachen Artenschutz wird über entsprechende Regelungen im noch abzuschließenden Erschließungsvertrag gewährleistet. Die Stadt wird dem Erschließungsträger ein geeignetes Grundstück zur Verfügung stellen.

 

Herr Keil informiert darüber, dass das aktualisierte Abwägungsprotokoll bereits in die Sitzungsdienstsoftware eingepflegt worden ist. Die Änderungen sind rot markiert.

 

Herr Stadtvertreter Gohs spricht Herrn Keil seinen Dank für die außerordentlich schnelle Klärung der erst gestern im Ausschuss angesprochenen Probleme aus.

 

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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/321

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 100 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich der Pütnitzer Straße", OT Pütnitz, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 100 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich der Pütnitzer Straße", OT Pütnitz, im Verfahren nach § 13 b BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 1. Juni 2021 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landes-bauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 100 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich der Pütnitzer Straße", OT Pütnitz, im Verfahren nach § 13 b BauGB, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 1. Juni 2021 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 1. Juni 2021 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 100 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich der Pütnitzer Straße", OT Pütnitz, im Verfahren nach § 13 b BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 100 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich der Pütnitzer Straße", OT Pütnitz, im Verfahren nach § 13 b BauGB in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

23

Ja- Stimmen

23

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

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Anlagen zur Vorlage