26.04.2021 - 5 Bericht / Sachstandsermittlung umweltbezogener ...

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Wortprotokoll

Herr Körner informierte über den gegenwärtigen Stand zu den umweltbezogenen Planungen des Bernsteinresort Pütnitz.

Nach erfolgreichem Abschluss des Raumordnungsverfahrens 2016, dem eine Angebotsplanung zu Grunde lag, kristallisierte sich im weiteren Planungsprozess heraus, dass unterschiedlichen Interessen eine Änderung zu Teil wurde und die angestrebte Deckungsgleichheit mit den Ergebnissen des Raumordnungsverfahrens nicht mehr gegeben war. Hinzu kommt, dass viele Gutachterergebnisse aus den Jahren 2010-2012 nicht mehr den aktuellen Stand wiederspiegeln. Darüber hinaus entwickelten sich andere Nutzungsanfragen, die zur Zeit des Raumordnungsverfahrens noch nicht Gegenstand der Projektplanungen waren. Diese Mixtur verschiedener Korrelationen mündet in einer unabdingbaren Notwendigkeit der Aktualisierung umweltbezogener Gutachten, um im Rahmen der Bebauungsplanung Baurecht zu schaffen.

Hierzu zählen: die Differenzanalyse, die Ermittlung des naturschutzfachlichen Raumwiderstandes und die Artenschutzkartierung.  Diese naturschutzfachlichen Untersuchungen bedingen die Grundlagen für die Erstellung des sog. Artenschutzfachbeitrages, der wiederum das naturschutzfachliche Fundament im Bebauungsverfahren darstellt. Der Artenschutzfachbeitrag, der europaweit ausgeschrieben werden muss, soll zeitnah beauftragt werden, um Planungssicherheit zu schaffen. Die Untersuchungen werden über die Zeitdauer eines Jahres auf dem Gelände des ehemaligen Flugplatzes stattfinden.

 

Ebenfalls zu berücksichtigen ist die Thematik des Waldes. Die Erfassung geschützter Einzelbäume auf dem Areal ist bereits erfolgt. In Zusammenarbeit mit der Landesforst MV erfolgt nun zeitnah die Erfassung des Waldbestandes. Ziel ist es, die Projektentwicklungsflächen bestenfalls so vorteilhaft zu arrangieren, dass die Anzahl von 20ha Waldumwandlung nicht überschritten wird. Für dieses ehrgeizige Ziel sind mehrere Beratungsrunden mit der Landesforst abgehalten worden und weitere stehen an.

 

Zu den empfindlichen Bereichen, die ebenfalls eine genaue Betrachtung erfahren müssen gehören das Boddenufer, einhergehend mit dem Gewässerschutz. Entlang des Boddenufers wurden zuletzt Reste von Ablagerungen (z.B. Reifen, Schrott, Müll) beseitigt. Um Aussagen bzgl. der Topografie des Meeresbodens zu erhalten wurde eine Bathymetrie durchgeführt. Anhand der Ergebnisse ist festgestellt worden, dass sich die Sedimentschichtdicke von 1m bis 2,40 m darstellt.

 

Als Zuwegung in das künftige Bernsteinresort Pütnitz steht die Aktivierung der alten Bahnstrecke als Ortsumgehung im Raum. Hierbei stehen ebenfalls die artenschutzrechtlichen Belange im Fokus, die in der weiteren Projektentwicklung eruiert werden.

 

Herr Huth ergänzte, dass es Ziel ist sensible Bereiche, wie z.B. das „Pütnitzer Dreieck“, welches große Teile an Ödlandflächen, die extensiv beweidet werden, auszeichnet, von einer Bebauung verschont bleiben, um Habitatstrukturen nicht zu zerstören. Die Realisierung CO2-neutraler Verkehrswege über das Wasser, visionär betrachtet für das gesamte Projekt, sind das große Ziel.

 

Herr Kreitlow lobte die angedachte Anwendung zukunftsweisender Technologien (z.B. Wasserstoff) und hinterfragte die Kostenaufteilung zwischen der Stadt RDG als Eigentümer und dem Investor CP.
Herr Körner stellte klar, dass die Stadt RDG als Eigentümer für die planungsrechtlichen Untersuchungen (B-Planverfahren) finanziell aufkommen muss und dies die Anpassung und Aktualisierung der entsprechenden umweltrelevanten und naturschutzfachlichen Gutachten /Studien umfasst. Vorteil ist hierbei, dass Teile dieser Planungsleistungen gefördert werden.

 

Mit Verweis auf das Aussparen sensibler Bereiche durch die Projektplanung interessierte Herrn Konkol die Handhabung der Stadt RDG mit Veranstaltungen auf dem Gelände in der Vergangenheit. Herr Huth erinnerte an die jahrelange Zusammenarbeit mit den jeweiligen Behörden beim Landkreis VR und die vertragliche Verpflichtung der Veranstalter, die jeweiligen Genehmigungen vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen.