28.04.2021 - 10 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Beba...

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Wortprotokoll

 

Herr Stadtpräsident Westendorf begrüßt, dass mit der Erstellung des Bebauungsplanes
20 weitere Grundstücke im Stadtteil Damgarten zur Verfügung gestellt werden können. Hier greift erstmals das 2019 beschlossene Kleingartenkonzept, indem nicht mehr genutzte Kleingärten in Bauland umgewandelt werden.

 

Herr Stadtvertreter Kiupel verweist auf Bedenken aus den Reihen der Bevölkerung, dass in Ribnitz-Damgarten zu viel Garten- und Ackerland zu Bauland wird, obwohl die Einwohnerzahl stabil ist. Er erfragt, ob ein Ausgleich geschaffen wird.

 

Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, führt aus, dass der planerische Vorlauf für solche Entscheidungen zu berücksichtigen ist. Mit dem Kleingartenkonzept wird die bedarfsgerechte Bereitstellung von Kleingärten gesichert und ermöglicht, darüber hinaus bestehende Kleingärtenflächen einer Umwandlung in Bauland zuzuführen.

 

Der Flächenverbrauch ist ein sensibles Thema. Der Flächennutzungsplan, der die orientierende Bauleitplanung darstellt, gibt Auskunft darüber, welche Flächen mittel- und langfristig entwickelt werden sollen und welche nicht bebaut werden. In dem zugrunde liegenden Verfahren werden Flächenentwicklungen vorgeprüft und die Träger öffentlicher Belange sowie der Landkreis als Genehmigungsbehörde beteiligt. Landwirtschaftliche Flächen werden nur umgewandelt, wenn sie im Flächennutzungsplan als Entwicklungsflächen vorgesehen und entsprechende Kompensationsflächen in den Planvorhabenverfahren festgelegt sind.

 

Herr Bürgermeister Huth ergänzt, dass auch strategische Überlegungen zugrunde liegen. Ohne Zuzüge würde die Einwohnerzahl sinken, da die Sterberate in Ribnitz-Damgarten aufgrund der Altersstruktur doppelt so hoch wie die Geburtenrate ist. Außerdem sind die Haushalte grundsätzlich kleiner geworden, so dass mehr Fläche benötigt wird. Eine weiterhin stabile Einwohnerzahl ist bedeutsam im Hinblick auf den Erhalt der Infrastruktur, z. B. der Schulen, Fachärzte usw..

 

Er weist abschließend darauf hin, dass die Stadt auch auf mehrgeschossigen Bau hinwirkt und nennt als Beispiel das Vorhaben der Gebäudewirtschaft im Bereich der ehemaligen Kreisverwaltung in der Damgartener Chaussee.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/281

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, im Verfahren nach § 13 b BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 26. März 2021 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

22

Ja- Stimmen

21

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

1

 

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Anlagen zur Vorlage