15.04.2021 - 4 Verzicht auf die Erhebung des Grenzbetrages für...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Huth stellt die Beschlussvorlage vor und informiert über die einzelnen Details.

Die Stadt Ribnitz-Damgarten erhebt als Schulträger einen Grenzbetrag i.H. v. 30 EURO pro Schüler und Schuljahr. Grundlage hierfür ist § 54 Absatz 2 SchulG M-V.

Das Schuljahr 2020/2021 war und ist kein normales Schuljahr. Es war und ist hauptsächlich von „Homeschooling“ geprägt. Um die Eltern ein wenig zu entlasten und Ihre Anstrengungen zu würdigen, soll auf die Erhebung des Grenzbetrages für das Schuljahr 2020/2021 verzichtet werden.

Es wurden 38.000 EURO im städtischen Haushalt geplant.

Die Erhebung des Grenzbetrages für das kommende Schuljahr 2021/2022 wird auf September 2021 vorgezogen. Somit werden trotzdem im aktuellen Haushaltsjahr 38.000 EURO für das neue Schuljahr verbucht. 

Herr Stadtaus ist sich nicht sicher, ob die Großzügigkeit der Stadt Ribnitz-Damgarten von den Eltern bemerkt wird.

Herr Huth informierte, dass der Shitstorm der Eltern im vergangenen Jahr sehr stark war. Der Grenzbetrag wurde erst im 2. Schulhalbjahr erhoben. Deshalb werden in Zukunft die Gebühren Anfang des Schuljahres erhoben, da die Kosten (Arbeitshefte usw.) in diesem Zeitraum anfallen.

Die OZ hatte bereits über den Verzicht auf die Erhebung des Grenzbetrages des SJ 2020/2021 berichtet. Eine zusätzliche Info für die Eltern z.B. in der OZ könnte aber nochmals verfasst und veröffentlicht werden.

  

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Beschluss

Der Finanzausschuss stimmt der Beschlussvorlage zu und empfiehlt diese der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.

 

RDG/BV/TA-21/275:
Die Stadtvertretung beschließt, dass im Schuljahr 2020/2021 auf die Erhebung der Grenzbeträge an öffentlichen Schulen verzichtet wird.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

8

Ja- Stimmen

8

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0