25.03.2021 - 7 1. Änderung der Geschäftsordnung des Amtsaussch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Schade führt aus, dass eine Änderung in der Geschäftsordnung die Form der Ladung betrifft. Diese kann nach dem heutigen Beschluss elektronisch erfolgen. Die Unterlagen werden über das Sitzungsdienstprogramm „Allris“ zur Verfügung gestellt. Jedes Amtsausschussmitglied kann weiterhin eine schriftliche statt elektronische Einladung verlangen. Die zweite Änderung bezieht sich auf die Wahl des Wahlvorstandes.

 

Reduzieren

Beschluss

 

Beschluss-Nr. AA/BV/HA-19/011

 

1. Änderung der Geschäftsordnung des Amtsausschusses Ribnitz-Damgarten

 

Der Amtsausschuss beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung des Amtsausschusses Ribnitz-Damgarten:

 

Artikel I

 

1. In § 3 (Tagesordnung, Einladung) wird folgender Absatz 5 eingefügt:

 

 

(5) Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung der Tagesordnung und der Sitzungsunterlagen. Als elektronische Form ist die Nutzung des Ratsinformationssystems Allris mit zugangsgeschützter Nutzerkennung zugelassen. Jedes Mitglied des Amtsausschusses kann verlangen, seine Einladungen schriftlich statt elektronisch zu erhalten. Das Verlangen ist an den Amtsvorsteher zu richten.

 

2. § 13 Abs. 2 (Wahlen/Abberufungen) wird wie folgt neu gefasst:

 

(2) Zur Durchführung der Wahlen durch Stimmzettel wird ein Wahlvorstand gebildet. Dieser besteht aus drei Amtsausschussmitgliedern, die bei der ersten Wahl für die Dauer der Wahlperiode gewählt werden. Der Wahlvorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmen-mehrheit.

Artikel II

 

Die Änderung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.

 

Ribnitz-Damgarten,

 

Schade

Amtsvorsteher

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder

11

 

 

 

 

 

 

davon anwesend

9

Ja- Stimmen

9

Nein- Stimmen

0

Enthaltungen

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage